Ärztinnen und Ärzte (m/w/d)

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Über uns

Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze. Sie arbeiten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen.

Ihre Aufgaben

 

  • Erstuntersuchung von Flüchtlingen (Ausschluss infektiöser Erkrankungen, Dokumentation des Gesundheitszustandes, Veranlassung notwendiger weiterer Diagnostik und Therapie), Impfberatung und Impfung
  • Ambulanztätigkeiten einschließlich Verordnung von Medikamenten, Ausstellung von Rezepten und Gewährleistung der Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Zusammenarbeit mit medizinischen Institutionen und Behörden

 

Unsere Anforderungen

Es wird vorausgesetzt, dass Sie über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Medizin mit deutscher Approbation verfügen.

Sie sollten sich auszeichnen durch:

  • Fundiertes medizinisches Fachwissen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Rufbereitschaften und Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Hohes Maß an Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
  • Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • Identifikation mit den Zielsetzungen der Landesverwaltung
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Ausgeprägte Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten

 

Unsere Angebote

Das Regierungspräsidium Gießen stellt in der Abteilung VII "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration" im Dezernat 76 "Medizin" Ärztinnen und Ärzte (m/w/d) unbefristet ein.

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TV-H bzw. bei mindestens 5-jähriger Berufserfahrung oder vorliegender Facharztqualifikation nach Entgeltgruppe 15 TV-H. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellentechnischen Voraussetzungen ist eine Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis möglich. Eine Übernahme im bestehenden Beamtenverhältnis ist ebenfalls möglich. Dienstort ist Gießen.

Es bestehen viele Fortbildungsmöglichkeiten. Sie erwartet ein sicherer Arbeitsplatz, ein „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen), ein gutes Betriebsklima, die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen und die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung. Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.
 

Allgemeine Hinweise

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Ebenso begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen Herr Möbus (Personaldezernat) unter
Tel.: 0641 303 2521 sowie Herr Dr. Dölp (Fachdezernat) unter Tel.: 0641 303 7610 zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte über https://stellensuche.hessen.de
(Referenzcode 50185032_0002 )

Sollten Sie bereits beim Land Hessen beschäftigt sein, dann bewerben Sie sich bitte über das Serviceportal
(Referenzcode 50185032_0001)


Auf Ihre eingereichte Bewerbung erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung und einen Vorschlag für einen Termin zu einem Bewerbungsgespräch!

Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis, Hochschulzeugnis und aktuelle Arbeitszeugnisse) bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges dort hoch zu laden.

Sollten Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.

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