Erreichbarkeit der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
Sehen Sie bestenfalls von persönlichem Erscheinen bitte ab und nutzen Sie unser Angebot der telefonischen Beratung und Kontaktaufnahme via E-Mail. Auch für die Ausstellung der Beiblätter mit Wertmarke ist ein persönliches Vorsprechen nicht notwendig. Falls eine Eigenbeteiligung erforderlich ist, können Sie diese mithilfe einer Banküberweisung erledigen.
Sollte sich ein Besuch nicht vermeiden lassen, ist vorab eine Terminvereinbarung notwendig. Bei dem Termin ist zwingend eine Mund- und Nasenmaske zu tragen und auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu achten. Bei erhöhtem Besucheraufkommen kann es eventuell notwendig sein, dass Sie vor dem Gebäude einen Moment warten müssen.