
Enteignung
Enteignungsver- fahren und Entschädigungs-festsetzungen
Die Enteignungsbehörde greift immer dann ein, wenn ein Grundstück für eine Maßnahme, die dem Allgemeinwohl dient, in Anspruch genommen werden soll und zwischen Vorhabensträger und Eigentümer/Besitzer keine Einigung erzielt werden kann.
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