Die Kommunalaufsicht wird im öffentlichen Interesse ausgeübt und ist insbesondere im Hinblick auf die kommunalen Finanzen von erheblicher Bedeutung für die...
Als "Kommunalverfassung" werden die Gesetze bezeichnet, welche die Grundregeln für die kommunale Selbstverwaltung und die vor Ort gelebte Demokratie erhalten.
Das Regierungspräsidiums Gießen nimmt nach dem Hessischen Sparkassengesetz die staatliche Rechtsaufsicht über acht öffentlich-rechtliche Sparkassen wahr.
Gemeinden und Landkreise können durch Vereinbarung kommunale Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände bilden und Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzung regeln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Allgemeine und Besondere Finanzzuweisungen, Investitionszuweisungen
Kommunaler Finanzausgleich
Artikel 137 Abs. 5 der Hessischen Verfassung verpflichtet das Land Hessen, den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern.
Informationen über die Vergabe von Gemeindenamen und den Gebietsbestand
Gemeindenamen/-grenzen
Die oberste Aufsichtsbehörde kann auf Antrag oder nach Anhörung der Gemeinde den Gemeindenamen ändern. Sie bestimmt auch den Namen einer neu gebildeten Gemeinde.
Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden
Elementarschäden
Zur Milderung von außergewöhnlichen Notlagen infolge Elementarschäden kann das Regierungspräsidiums Gießen staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden an privatem Eigentum gewähren.