Auf der Grundlage der (Bundes-) „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ gibt es in Hessen eine entsprechende Prüfungsordnung, nach der die Zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen landesweite Prüfungen zur „Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ organisiert.