Förderung der Innovation und Zusammenarbeit
1322670_photo_jpg_xxxl_leeser – Clipdealer.com_.jpg

Hessen unterstützt Vorhaben der Zusammenarbeit und Innovation zwischen Akteuren der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, der Wissenschaft und des ländlichen Raumes.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten “ (RL-IZ) und umfassen folgende Teilmaßnahmen:
Die Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR 2014-2020) und werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Richtlinien im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 08.10.2018 ist ab dem Förderjahr 2018 die Umsetzung der Maßnahme auf der Grundlage der aktualisierten "Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL-IZ), Stand 25.09.2018" möglich.
Die Richtlinien stehen am Ende der Seite als Download zur Verfügung.
Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende wichtige Anpassungen:
- Förderung von Personalausgaben künftig nur noch in Form von Pauschalen nach vier Leistungsgruppen mit jährlicher Aktualisierung der Werte der Leistungsgruppen (vgl. Anlagen 1 und 2 der RL-IZ) mit dem Ziel der Vereinfachung der Förderumsetzung. Die aktuell geltenden Standardeinheitskostensätze für Personalausgaben finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) unter "Innovation und Zusammenarbeit" im Download-Bereich bzw. unter dem folgenden Link: http://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/innovation-und-zusammenarbeit/download-bereich
- Erhöhung des zulässigen Gesamtbetrages der gewährten Zuwendungen je Vorhaben im Fall der Förderung einer Operationellen Gruppe einer EIP-Agri nach Teilmaßnahme A auf maximal 400.000 Euro (bisher max. 200.000 Euro, einschl. der laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit max. rund 270.000 Euro).
- Streichung der Festlegung, mit der Ausgaben der laufenden Zusammenarbeit auf 25 % der Ausgaben eines Vorhabens begrenzt wurden.
- Vereinheitlichung der zuwendungsfähigen Ausgaben und der Höhe der Zuwendungen bei den Teilmaßnahmen B - D (Förderung der Zusammenarbeit).
- Vereinheitlichung des Fördersatzes bei den Teilmaßnahmen B - D auf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (vorher Halbierung des Fördersatzes bei einer Kooperation, deren Tätigkeit sich nicht oder nicht ausschließlich auf Erzeugnisse des Anhang I des AEUV bezieht; einzige Begrenzung nach oben ist nun der laut De-minimis-Verordnung gedeckelte Gesamtbetrag der Zuwendungen in Höhe von 200.000 Euro).
- Anpassungen bei den Vergaberegelungen.
- Aufnahme einer separaten Ziffer zur beihilferechtlichen Einordnung der Richtlinien.
Termine
Teil II A der RL-IZ
Datum | Betrifft |
---|---|
08.04.2019 | Einreichung der Aktionspläne für EIP-Agri (Teil II A der RL-IZ) im Rahmen der 1. Stufe (Aktionsplan). |
16.08.2019 | Sitzung des EIP-Beirats geplant |
14.10.2019 | Abgabe von Anträgen für EIP-Agri Teil II A (Stufe 2 - Antragstellung und Bewilligung) Die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten unter "Downloads". Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Antragstellung (Stufe 2) einen Aktionsplan (Stufe 1) eingereicht haben müssen. |
29.11.2019 | Auswahlstichtag |
Bewilligungen erfolgen im Anschluss an den Auswahlstichtag. |
Teile II B, C und D der RL-IZ
Es ist eine kontinuierliche Antragseinreichung möglich, bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Antragstellung Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf, um das laufende Verfahren abzustimmen. Die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten unter "Downloads".
Frist zur Einreichung beim RP | Auswahlstichtag |
---|---|
04.03.2019 | 08.04.2019 |
08.07.2019 | 12.08.2019 |
14.10.2019 | 29.11.2019 |
Bewilligungen erfolgen im Anschluss an die jeweiligen Auswahlstichtage. |
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Abteilung Landwirtschaft - Referat VII 6 – Mail: michael.gall@umwelt.hessen.de |
Hessischer Innovationsdienstleister für die Landwirtschaft - Allgemeine Beratung |
Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) Kurfürstenstraße 49 Nicola von Kutzleben Dr. Ulrich Gehrlein |
Regierungspräsidium Gießen - Fördertechnische Fragen |
Regierungspräsidium Gießen Dr. Jürgen Becker, Karin Drube, |
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - Produktion, Betriebswirtschaft |
Bildungsseminar Rauischholzhausen Dr. Beate Formowitz Tel.: 06424 301113 |