Mitarbeiter/in (m/w/d)

In unserer Abteilung "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration" ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat "Standorte und Sicherheit" am Standort Friedberg eine Stelle als Mitarbeiter/in (m/w/d) unbefristet zu besetzen.

Über uns

Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Darüber hinaus hat das Regierungspräsidium Gießen auch hessenweite Zuständigkeiten, wie zum Beispiel das Flüchtlingswesen. In diesem Bereich sind die Standorte in Hessen verteilt. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze. Sie arbeiten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen.

Ihre Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Unterstützung der Standortleitung bei der Organisation und Verwaltung des Standortes (z. B. Rechnungsprüfung, Melde- und Berichtswesen)
  • Mitarbeit bei der Koordination der Zusammenarbeit mit den am Standort tätigen Dienstleistern (unterstützendes Vertragscontrolling)
  • Informationsweitergabe an Bewohner/innen des Standortes
  • Beschaffungsbeauftragung von Verbrauchsmaterial
  • Magazinorganisation

Unsere Anforderungen

Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung über eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Recht/Bürokommunikation oder eine kaufmännische Berufsausbildung verfügen.

Sie sollten sich auszeichnen durch:

  • Gute Organisationsfähigkeit
  • Hohe Flexibilität und Belastbarkeit
  • Pflichtbewusstsein und Einsatzbereitschaft
  • Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise

Kenntnisse im Ausländer- und Asylrecht und in moderner Bürokommunikation sind von Vorteil.

Unsere Angebote

Es bestehen viele Fortbildungsmöglichkeiten. Sie erwartet ein sicherer Arbeitsplatz, ein „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen), ein gutes Betriebsklima, die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen und die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung. Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.

Allgemeine Hinweise

Die Funktion ist nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen bewertet.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Möbus (Personaldezernat) unter Tel.: 0641 303 2521, E-Mail: Sven.Moebus@rpgi.hessen.de sowie Herr Fried (Fachdezernat) unter Tel.: 0641 303 7510, E-Mail: Joerg.Fried@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte über https://stellensuche.hessen.de (Referenzcode: 50750359_0002). Sollten Sie bereits beim Land Hessen beschäftigt sein, dann bewerben Sie sich bitte über das Serviceportal (Referenzcode: 50750359_0001).

Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis, Hochschulzeugnis und aktuelle Arbeitszeugnisse) bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges dort hoch zu laden. 

Sehen Sie bitte von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail ab.

Sollten Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn, der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.

Schlagworte zum Thema