Bitte beachten Sie, dass in der neuen Förderperiode 2023-2027 die Teilmaßnahmen B, C und D zu einer Teilmaßnahme B zusammengefasst werden. Die hier aufgeführten Informationen gelten für die alte Förderperiode. Eine Aktualisierung erfolgt zeitnah.

Förderangebote
Lokale Strategien
Ein zentrales Anliegen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist die Stärkung des ländlichen Raumes als Wirtschafts- und Lebensraum. Die Förderung von lokalen Strategien zielt daher darauf ab, ländliche Entwicklungsprozesse zu initiieren, zu organisieren und entsprechende Projekte der Regionalentwicklung außerhalb von LEADER umzusetzen.
Maßgeblich für die Förderung der Zusammenarbeit in Bezug auf die Unterstützung von lokalen Strategien außerhalb von LEADER sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft“. Die Richtlinien stehen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Hierzu zählen unter anderem
- die Entwicklung von Konzepten zur Erreichung der Ziele in den Regionen,
- die Unterstützung von Personal- und Sachkosten sowie Drittleistungen zur fachlichen Umsetzung der Konzepte,
- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Begünstigten in Kooperationen mit Stakeholdern aus den Regionen im Hinblick auf die Aktivierung ländlicher Entwicklungsprozesse,
- Wettbewerbe und erste Umsetzungsschritte zur Schaffung von innovativen Geschäftsmodellen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kooperationen von
- öffentlichen kommunalen Trägern,
- öffentlichen nicht-kommunalen Trägern,
- natürlichen Personen sowie juristischen Personen des privaten Rechts,
- öffentlichen nicht-kommunalen und privaten Trägern von Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Gegenstand der Förderung:
- Erstellung von Konzepten für die Zusammenarbeit, Durchführbarkeitsstudien und Kosten für die Erstellung eines Aktionsplans
- Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit (angemessene allgemeine Geschäftsausgaben, einschließlich Personalausgaben)
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (nach Teil II D der Nr. 5.2 der RL-IZ).
Der maximale Gesamtbetrag der Zuwendungen beträgt je Vorhaben 200.000 Euro.
Die Förderung ist auf maximal fünf Jahre ab Bewilligung und auf neu gegründete Kooperationen beschränkt.
Wo wird gefördert?
Die Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden.
Wann wird gefördert?
Aktionsplan und Kooperationsvertrag als wichtigste Bestandteile des Förderantrags werden zu festgelegten Stichtagen eingereicht.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der Antragstellung Kontakt mit der Bewilligungsstelle auf, um das laufende Verfahren abzustimmen. Die entsprechenden Unterlagen für die Antragstellung finden Sie am Ende dieser Seite unter „Downloads“".
Frist zur Einreichung beim RP |
Auswahlstichtag |
---|---|
01.04.2022 |
03.06.2022 |
02.09.2022 |
03.11.2022 |
Bewilligungen erfolgen im Anschluss an die jeweiligen Auswahlstichtage. |
Für die einzureichenden Aktionspläne zur Anerkennung des Vorhabens als Bestandteil eines Antrages sind detaillierte Informationen zu der Tätigkeit der Kooperation erforderlich. Die Formulare für den Aktionsplan sowie für den eigentlichen Antrag stehen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Hessischen Innovationsdienstleister (IfLS, Frau Thietje) oder die Bewilligungsbehörde (RP Gießen, Herrn Dr. Becker, Frau Drube, Frau Hartert).
Interessierte Gruppen können beim hessischen Innovationsdienstleister fortlaufend Projektskizzen für eine unverbindliche Vorprüfung einreichen.
Weitere Informationen
Kontakt
Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!
Dr. Jürgen Becker
Dezernatsleiter
Telefon
Kontakt
Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!
Karin Drube
Telefon
Kontakt
Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!
Lena Hartert
Telefon