„Fliegende Bauten“ sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit die zentrale Anlaufstelle für die Erteilung, Verlängerung, Änderung und Übertragung der Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten.