Wohnungswesen
Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
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Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
© winterling / clipdealer.com
Durch die Wohnungsfürsorge werden Landesbediensteten Mietwohnungen vermittelt, deren Bau vom Land Hessen aus Wohnungsfürsorgemitteln gefördert wurde. Eigentümer dieser Wohnungen sind Baugenossenschaften, die im Gegenzug dem Land Hessen Belegungsrechte für Landesbedienstete einräumen. Für die Vergabe gelten die "Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen für Beschäftigte des Landes (WofR 2014)"
Im Regierungsbezirk Gießen existieren derzeit keine belegungsgebundenen Wohnungen für Landesbedienstete.
Wohnungsfürsorgestellen sind in Hessen die Regierungspräsidien:
- Regierungspräsidium Kassel für Nordhessen
- Regierungspräsidium Gießen für Mittelhessen
- Regierungspräsidium Darmstadt für Südhessen
Downloads:
Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen an Landesbedienstete
Antrag für Landesbedienstetenwohnungen