Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
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Die Überbrückungshilfe ist ein Hilfsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt ist. Ziel ist es, weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern.
Der Bund stellt hierfür über die Länder Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 25 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt 2020 zur Verfügung, wovon auf Hessen annähernd zwei Milliarden Euro entfallen.
Näheres zur Überbrückungshilfe und der Antragstellung finden Sie auf folgender Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen.
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen sowie die FAQ.
Kontaktmöglichkeiten
Fragen zum Antragsverfahren und der Antragstellung:
Wenden Sie sich an den Service-Desk des Bundes:
Service-Hotline: 030-52685087
(Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
Fragen zu bereits gestellten Anträgen:
Falls Sie Fragen zu einem bestimmten Antrag haben, wird darum gebeten, diese über das Portal direkt an die Sachbearbeitenden zu richten.
Für andere Fragen und Anliegen kann unser Kontaktformular genutzt werden.
Weiterhin können Sie uns telefonisch kontaktieren: 0641 303-3399
Wichtiger Hinweis!
Bitte beachten Sie: Wir führen keine Rechts- und Steuerberatung durch!
Wir bitten um Verständnis, dass falschadressierte Fragen nicht beantwortet werden können!