Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen
Schiedsstelle
Die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen, die Vereinigungen der Träger der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Land, die Landeskrankenhausgesellschaften und Vertreter des Landes Hessen bilden eine Schiedsstelle (§ 36 PflBG).
Sie besteht gemäß § 36 Abs. 2 PflBG aus neun Personen:
- 2 Vertreter/innen der Krankenhäuser
- 1 Vertreter/in ambulante Pflegedienste
- 1 Vertreter/in stationäre Pflegeeinrichtungen
- 1 Neutrale/r Vorsitzender
- 3 Vertreter/innen der Kranken- und Pflegekassen
- 1 Vertreter/in des Landes
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist beim Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.
Sie kann von einer Vertragspartei angerufen werden.