Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht
Anzeigepflichten
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Anzeigepflicht bei der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht
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Das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen erlegt allen Betreiberinnen und Betreibern von ambulanten und stationären Pflegeleistungen bestimmte Anzeige- und Meldepflichten nach § 11 HGBP auf.
Die hierzu benötigten Informationen und Formulare finden Sie unter "Downloads".
Vordrucke für Personalmeldeanzeigen sind unter der Rubrik "Personal in der Alten- und Behindertenhilfe" zu finden.