Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht
Konzeptionen
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Konzepte
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Stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen in Hessen müssen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 HGBP eine aussagekräftige, den fachlichen Anforderungen entsprechende Konzeption erstellen und regelmäßig fortschreiben. Hierzu hat die Betreuungs- und Pflegeaufsicht gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern Arbeitshilfen erstellt, die Sie im Downloadbereich finden.
Weiterhin finden Sie hier Rahmenkonzepte zu besonderen Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit bestimmten Einschränkungen.