Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht
Prüfungen
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Prüfungen
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Alle stationären Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen in Hessen werden nach § 14 HGBP regelmäßig durch das zuständige Amt für Versorgung und Soziales geprüft. Die Prüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet.
Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht hat für die Prüfungen einen Kriterienkatalog erarbeitet, den Sie im Downloadbereich dieser Seite herunterladen können. Dort finden Sie auch weitere Veröffentlichungen der Betreuungs- und Pflegeaufsicht, die Ihnen fachliche Anforderungen zu verschiedenen Themenstellungen erläutern.
Ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen werden derzeit nur anlassbezogen geprüft. Bei diesen Prüfungen steht der Prüfinhalt immer in direktem Zusammenhang mit dem Anlass der Prüfung.