Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht
Wohn- und Betreuungsvertrag
285381_photo_jpg_s.jpg

Wohn- und Betreuungsvertrag
© clipdealer.com
Jeder Mensch, der z.B. in eine stationäre Einrichtung einzieht, muss zuvor mit dieser Einrichtung einen Vertrag abschließen. Dieser Vertrag richtet sich nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und wurde früher als Heimvertrag bezeichnet. Das WBVG regelt die Rechte und Pflichten von Verbrauchern (z.B. dem Pflegebedürftigen und Unternehmern (z.B. des Trägers des Pflegeheimes)).
Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht prüft diese Verträge regelmäßig. So sind die Einrichtungen z. B. verpflichtet ihre Musterverträge der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht vorzulegen.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Wohn- und Betreuungsvertrag?
Dann wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales (siehe hier).