
Benannte Stelle
Als zuständige Behörde nimmt das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) die Aufgaben der Zulassung und Bekanntmachung der Liste der Trinkwasseruntersuchungsstellen nach § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie der Überprüfung der Trinkwasseruntersuchungsstellen nach § 15 Abs. 6 TrinkwV wahr. Mehr
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