Schwerbehindertenausweis
Die Merkzeichen
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Weitergehende Informationen finden Sie im unteren Downloadbereich zu
- Merkzeichen "G" erhebliche Gehbehinderung
- Merkzeichen "B" Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen "aG" außergewöhnliche Gehbehinderung
- Merkzeichen "H" Hilflosigkeit
- Merkzeichen "RF" Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Merkzeichen "Bl" Blind
- Merkzeichen "TBl" Taubblind
- Merkzeichen "1.Kl" Benutzung der 1.Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2.Wagenklasse
- Merkzeichen "GI" Gehörlos
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung einer "dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit" bei Behinderten mit einem GdB von 30 bzw. 40.
Nachteilsausgleich für Behinderte:
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen in Hessen
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung/ -ermäßigung
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr mit Eigenbeteiligung / ohne Eigenbeteiligung / Kraftfahrzeugsteuerbefreiung -ermäßigung
Nachteilsausgleiche bei der Lohn- und Einkommenssteuer:
- Pauschbetrag
- Außergewöhnliche Belastung
- Werbungskosten
Nachteilsausgleiche im Bereich von Kommunikation und Medien:
- Befreiung/Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
- Preisermäßigung bei den Telefongrundgebühren
- Zusatzgeräte und Spezialtelefone
- Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Rentenversicherung
Downloads:
Merkzeichen_G
Merkzeichen GI
Merkzeichen Bl
Merkzeichen_H
Merkzeichen_RF
Merkzeichen B
Kündigungsschutz,
Merkblatt Parkerleichterung
Steuerfreibeträge_-_Pauschbeträge