Die hessische Versorgungsverwaltung gliedert sich in drei Ebenen: Das Hessische Sozialministerium, das Regierungspräsidium Gießen und die Hessischen Ämter für Versorgung...
Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, hat ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und angemessene Versorgung.
Privaten Beschäftigungsstellen, die bezahlte Freistellung nach § 42 HKJGB gewähren, erstattet das Land Hessen die für die Fortzahlung der Entgelte bei der Freistellung entstandenen Kosten.