Zum 01. Juni 2015 wurde mit der neuen EU-Verordnung Nr. 1357/2014 der Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie Nr. 2008/98/EU (AbfRRL) an die CLP‑Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angepasst.
Dies führte zu Änderungen des überwiegenden Teils der gefahrenrelevanten Eigenschaften für Abfälle.
Ebenfalls zum 01. Juni 2015 geändert wurde mit Beschluss Nr. 2014/955/EU die Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis.
Mit der „Verordnung zur Umsetzung der novellierten...