Qualität und Menge des Trinkwassers unterliegen stets steigenden und sich ändernden Anforderungen. Die wichtigsten Faktoren wie Bevölkerungs- und Gewerbeentwicklung,...
Die Kooperationsvereinbarung ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Wasserversorgungsunternehmer und den nutzungsberechtigten Landwirten im Wasserschutzgebiet.
Genehmigungspflicht bzw. -freiheit von Wasserversorgungsanlagen
Die Errichtung und die wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen z. B. Gewinnungsanlagen (Brunnen, Quellfassungen, Stollen), Anlagen zur Aufbereitung von Wasser, Pumpwerke sind wasserrechtlich nicht genehmigungspflichtig.
Durch die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen, Quellen oder Stollen wird der Wasserhaushalt beeinflusst. Negative Auswirkungen für die Umwelt können somit nicht immer ausgeschlossen werden.
Die Trinkwassernotversorgung der Bundesrepublik Deutschland hat ihren Ursprung in der Zeit des Ost-West-Konfliktes und wird seit 1965 durch das Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) geregelt. Dieses soll die Notversorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte im Katastrophenfall mit dem lebensnotwendigen Trinkwasser sicherstellen. Heute wird diese Aufgabe vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen umgesetzt....