Gentechnik mit Biologiebaukästen
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So einfach, dass man sie sogar zu Hause anwenden könnte. Vor allem im Internet werden komplette Biologiebaukästen (so genannte „Do-it-yourself“, bzw. DIY-Kits) aus dem Ausland angeboten, mit denen ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen, z. B. E. coli-Bakterien, verändert werden kann. Solche Experimente im heimischen Hobbykeller können durchaus spannend sein.
Abhängig vom konkreten DIY-Kit gilt dafür jedoch das Gentechnikrecht. Dies ist immer dann der Fall, wenn das DIY-Kit bereits gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder wenn bei den Experimenten solche GVOs erzeugt werden. Denn diese Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen und von Personen mit einer besonderen Qualifikation durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass die gentechnisch veränderten Organismen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Wer also solche DIY-Kits zu Hause ohne gentechnische Anlage verwendet, verstößt gegen das Gentechnik-Gesetz. Dies kann mit sehr empfindlichen Geldbußen (bis zu 50.000 €) bestraft werden.
In Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen mit seinem Dezernat 44.2 die für das Gentechnikrecht zuständige Behörde. Wir haben ein großes Interesse daran, dass gentechnische Arbeiten und Experimente oder jeder Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) den rechtlichen Vorgaben entsprechend erfolgen. Sollten Sie also im Bereich der molekularen Biologie privat Experimente durchführen wollen oder einfach nur zu dem Themenbereich Fragen haben, stehen wir gerne mit Informationen und Antworten unter der Emailadresse gentechnik@rpgi.hessen.de oder auch telefonisch zur Verfügung (s. Kontakt).