3. Runde der Lärmaktionsplanung
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Die Lärmkarten sind nach § 47c Abs. 1 BImSchG alle fünf Jahre fortzuschreiben. Damit schließt sich 2017 die erste Fortschreibung als 3. Runde der Lärmminderungsplanung an. Die Lärmkartierung Straße 2017 ist dem Lärmviewer Hessen zu entnehmen. Die Kartierung bildet die Grundlage zur Erstellung der Lärmaktionspläne.
Mithilfe des Verfahrenshandbuchs werden auf Basis der Lärmkartierung durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Bereiche mit einer Belastung von mehr als 65 dB (A) ganztags und/oder 55 dB (A) nachts (Auslösewerte) werden einer detaillierten Betrachtung zur Ermittlung der Lärmbelastung unterzogen. Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen bis zum 31.01.2018 vorgebracht werden. Diese Maßnahmenvorschläge werden in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden auf rechtliche und technische Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit, sowie auf Finanzierbarkeit geprüft.
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Die Einreichung der Maßnahmenvorschläge kann während der Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung auf folgenden Wegen beim zuständigen Regierungspräsidium erfolgen:
Online Beteiligungsverfahren
E-Mail: monika.mandler@rpgi.hessen.de oder veronika.wesp@rpgi.hessen.de
Postalisch an:
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 43.1
Stichwort: Lärmaktionsplanung
Landgraf-Philipplatz 1 -7
35390 Gießen