
Windenergie
Windkraftanlagen (WKA) ab einer Gesamthöhe von 50m benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); hierfür zuständige Behörde für die Region Mittelhessen ist das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung IV Umwelt, Dez. 43.1.
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