
Das Dezernat 44.2 nimmt im RegierungsbezirkMittelhessen die Aufgaben des Strahlenschutzes in Industrie, Forschung, Lehre und Medizin wahr. Das Dezernat ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zum Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen (einschließlich Lagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle), für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und Röntgeneinrichtungen, für die Beförderung radioaktiver Stoffe sowie für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen. Die Fachbediensteten beraten und unterstützen den Antragsteller vor bzw. bei der Antragstellung. Ebenso werden Anzeigeverfahren beim vielfältigen Einsatz von Röntgenstrahlung durchgeführt.
Ferner ist das Dezernat zuständig für die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Im Rahmen der Aufsicht nach dem Atomgesetz überwachen die Fachbediensteten die Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften, die den Schutz der Arbeitnehmer, die Gesundheit Dritter, den Patientenschutz und den Schutz der Umwelt vor Gefährdung durch ionisierende Strahlung betreffen und ordnen gegebenenfalls Schutzmaßnahmen an.
Bürgerinnen und Bürger, Personal- und Betriebsräte und andere Behörden finden im Dezernat kompetente Ansprechpartner in Fragen des Strahlenschutzes.
Zuständige Behörde bei Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Katastrophenschwelle sind ebenfalls die Fachbediensteten des örtlich zuständigen Regierungspräsidiums. Sie koordinieren u.a. den Einsatz weiterer Fachstellen (Feuerwehr, Rettungsdienste undPolizei).