Grafik mit Geldscheinen und der Info, dass das RP in diesem Jahr bereits 6138 Bußgeldgescheide aus anderen EU-Staaten zugestellt hat

Regierungspräsidium Gießen

Teure Urlaubsgrüße – insbesondere aus „Bella Italia“

Regierungspräsidium Gießen hat dieses Jahr schon 6.138 Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten zugestellt

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Gießen. Sommerzeit ist Urlaubszeit. Viele Menschen treten die Reise mit ihrem eigenen Auto an. Dabei hat es der ein oder andere manchmal etwas zu eilig, ans ersehnte Ziel zu kommen. Mintunter wird im Urlaubsland auch verkehrswidrig geparkt oder falschherum in eine Einbahnstraße gefahren. „Wer auch außerhalb Deutschlands auf Verkehrsregeln achtet, dem wird kein Knöllchen den Urlaub noch nachträglich vermiesen“, empfiehlt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Und wer erwischt wird, bekommt Post. Die wird in Hessen in vielen Fällen vom Regierungspräsidium Gießen zugestellt. In diesem Jahr wurden bereits 6.138 Bußgeld-Bescheide verschickt – unsere „Zahl des Monats“.

Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Italien, Frankreich oder Spanien, aber auch andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken. Für das Bundesland Hessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen (RP). Manche Länder schicken ihre Bescheide oftmals auch direkt an die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, etwa Österreich.

RP nur Vermittler ohne inhaltliche Befugnisse

„Überwiegend sind es Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden“, berichtet der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt. Im Durchschnitt geht es um Summen von rund 150 Euro pro Fall. „Wir sind jeweils nur der Vermittler und haben keine inhaltlichen Befugnisse. Dies bleibt Sache der jeweiligen ausländischen Stelle, die die Ahndung betreibt“, erklärt Dr. Christian Schmidt. Das bedeutet: Betroffene müssen sich mit dieser Stelle gegebenenfalls direkt auseinandersetzen. „Eine Klärung ist auch dringend anzuraten – gerade, wenn man mit dem Auto regelmäßig in dem jeweiligen Land unterwegs ist“, sagt der Jurist. Denn es sei gängige Praxis, dass bei Verkehrskontrollen noch offene Bußgelder vollstreckt werden.

„Wir erleben aktuell, unter anderem bedingt durch eine erhöhte Reisetätigkeit in Folge gelockerter Corona-Beschränkungen, einen regelrechten Boom an Zustellungen dieser Knöllchen aus dem Ausland“, berichtet Dr. Christian Schmidt. Er rechnet damit, dass alleine vonseiten Italiens in diesem Jahr rund 12.000 Zustellungsgesuche für Hessen eingehen werden. „Das bedeutet eine Verdreifachung an Verfahren gegenüber den vergangenen Jahren.“ Er rät daher eindringlich, sich als Teil der Urlaubsvorbereitungen auch mit den jeweiligen Verkehrs- und Geschwindigkeitsvorschriften des Urlaubslandes und der Länder, die auf dem Weg dorthin passiert werden, vertraut zu machen – und diese natürlich zu beachten.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/ordnungsrecht/int-rechtshilfe zu finden.

Stichwort: Zahl des Monats

Eine Zahl besteht aus einer Ziffer oder mehreren, und sie sagt erst einmal nichts aus. Dahinter verstecken sich aber oft spannende Themen mit einem „Ach, das wusste ich noch gar nicht“-Effekt. In der Reihe „Zahl des Monats“ stellt das Regierungspräsidium Gießen interessante Zahlen aus dem Verwaltungsalltag vor und beleuchtet dabei Wissenswertes. Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch einen noch tieferen Einblick in die Aufgaben einer Mittelbehörde, die viel spannender ist, als vielleicht gedacht.

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Oliver Keßler

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