Nicht erst seit den Anfängen der Corona-Pandemie, aber spätestens seit diesem Zeitpunkt ist vielen Menschen ins Bewusstsein gerückt, dass die Landwirtschaft systemrelevant ist. Regionale, nachhaltige Lebensmittelsysteme wurden verstärkt gesucht und intensiv genutzt. Es gilt diese aber auch entsprechend zu stärken.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm „100 nachhaltige Bauernhöfe“ ist beabsichtigt, besonders vorbildliche Produktionssysteme in der Landwirtschaft stärker in das Blickfeld der Gesellschaft zu rücken.
Betriebe sollen zudem befähigt und unterstützt werden, ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Management in ihren Betrieben zu erreichen. Es werden dabei stets die ökonomischen, ökologischen und sozialen Komponenten der Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Unter anderem können zur Informationsvermittlung und dem Wissenstransfer Demonstrationsvorhaben, Feld- bzw. Betriebsbegehungen, Veranstaltungen mit Pauschalen gefördert werden. Auch für Teilnahmen an Fortbildungen oder Lehrgängen können Fördergelder beantragt werden. Alle Maßnahmen müssen thematisch im Sinne des Klimaschutzes oder der Nachhaltigkeit ausgerichtet bzw. für das Förderprogramm „100 nachhaltige Bauernhöfe“ zuträglich sein.
Begriffsbestimmung
Der Begriff Landwirtschaft umfasst u.a. den Anbau von Sonderkulturen, den Gartenbau, den Weinbau und wird im Folgenden als Oberbegriff für alle Produktionsausrichtungen wie Tierhaltung, Ackerbau, Sonderkulturen, ökologischer Landbau etc. verwendet.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können nach dem Fördergrundsatz für das Förderprogramm „100 nachhaltige Betriebe“ nur Kleinst-, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Bei Antragstellung ist eine Auswahlbestätigung vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) vorzulegen.
Wo wird gefördert?
Die Zuwendungsempfänger müssen Ihren Unternehmenssitz in Hessen haben.
Wann wird gefördert?
Anträge für die Zuwendungen sollen schriftlich 8 Wochen vor Beginn der ersten Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.
Die Auszahlung der Zuwendungsbeträge erfolgt jährlich nach Umsetzung der für dieses Jahr bewilligten Maßnahmen. Ausführliche Beschreibungen zum Antrags- und Auszahlungsverfahren sind im Merkblatt „100 nachhaltige Bauernhöfe“ benannt.