Das bekannteste Mittel der Ausbildungsförderung ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, verankert. Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Informationen zum BAföG erhalten Sie auf der Internetseite
www.bafög.deÖffnet sich in einem neuen Fenster des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Weitere Informationen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen
www.bafög-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster bzw.
www.bafoeg-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Nutzen Sie möglichst den digitalen und sicheren Kommunikationsweg über die angebotenen Online-Antragsmöglichkeiten.
Bei Fragen zur Förderungsfähigkeit Ihrer Ausbildung, rund um Ihre Antragstellung oder zum Bescheid wenden Sie sich bitte immer ausschließlich an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung (weitere Informationen unten). Die direkten Kontaktdaten finden Sie im Online-Antrag „ BAföG DigitalÖffnet sich in einem neuen Fenster“ oder „ AFBG DigitalÖffnet sich in einem neuen Fenster“ und in den kostenfreien Apps „BAföG Digital“ und “AFBG Digital“.
Im Bereich der Schüler-BAföG-Angelegenheiten übt das Regierungspräsidium Gießen die Aufgabe der Fach- und Rechtsaufsicht über die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung der Kreisausschüsse der Landkreise aus.
Das Regierungspräsidium Gießen ist als Mittelbehörde für die Beantwortung der Anfragen der kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.