Eine Studentin hält ein Sparschwein in der Hand.

BAföG

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Das bekannteste Mittel der Ausbildungsförderung ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, verankert. Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie auf der Internetseite www.das-neue-bafoeg.de Öffnet sich in einem neuen Fensterdes Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Antragsformulare, Informationen und persönliche Beratungen bekommen:

  • Schülerinnen/Schüler bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung der Kreisausschüsse bzw. kreisfreien Städte (siehe Downloads unten),
  • Studierende bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke.

Im Bereich der BAföG-Angelegenheiten übt das Regierungspräsidium Gießen die Aufgabe der Fach- und Rechtsaufsicht über die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung der Kreisausschüsse der Landkreise aus.

Das Regierungspräsidium Gießen ist als Mittelbehörde für die Beantwortung der Anfragen der kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

 

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