Viele Arbeitsstoffe weisen gefährliche Eigenschaften auf. Gesundheitsgefährdungen können etwa beim Einatmen, beim Verschlucken oder bei Hautkontakt auftreten. Die Beurteilung der Gefährdungen sowie die daraus abzuleitenden Maßnahmen stehen für den Arbeitgeber im Zentrum der Betrachtung. Wichtige Erkenntnisse können dabei aus denSicherheitsdatenblättern gezogen werden,die vom Stofflieferanten zur Verfügung zu stellen sind. Die Sicherheitsdatenblätter enthalten unter anderem diezutreffenden Gefährlichkeitsmerkmale entsprechend§ 3a des Chemikaliengesetzes.Folgende Gefährlichkeitsmerkmale sind dort genannt:
- explosionsgefährlich
- brandfördernd
- hochentzündlich
- leichtentzündlich
- entzündlich
- sehr giftig
- giftig
- gesundheitsschädlich
- ätzend
- reizend
- sensibilisierend
- krebserzeugend
- fortpflanzungsgefährdend
- erbgutverändernd
- umweltgefährlich
Die Gefährlichkeitsmerkmale sind in Form vonSymbolenauf Verpackungen und Ettikettendargestellt.
Daneben existieren Arbeitsstoffe, von denen eine biologische Gefährdung ausgeht. Es handelt sich dabei beispielsweise um Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten, die bei Menschen eine gesundheitliche Schädigung hervorrufen können. Zusammengefasst werden diese Arbeitsstoffe als Biostoffe bezeichnet.
Darüber hinaus gehört auch der Umgang mit Sprengstoffen zu den Tätigkeiten, auf die ein besonderes Augenmerk hinsichtlich der Gefährdung durch stoffliche Eigenschaften zu legen ist.