Junge Studenten und Auszubildende arbeiten an Notebook und Tablet.

Die Zuständige Stelle

Lesedauer:3 Minuten

Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle gehört die hessenweite Beratung und Überwachung in allen berufsbildungsrechtlichen Angelegenheiten der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe sowie der aufgeführten beruflichen Fortbildungen. Das Spektrum reicht von der Eignungsfeststellung der Ausbildenden, über die Prüfung und Registrierung der Ausbildungsverträge bis hin zur Durchführung der Prüfungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ausschüssen, den Berufsschulen sowie den Verwaltungsseminaren.

Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils aktuellen Fassung sowie die entsprechenden Ausbildungsordnungen und Richtlinien.

Außerdem bearbeitet das Dezernat auch folgende Themen.

Eine qualifikationsnahe Beschäftigung und damit auch eine bessere Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt ist das Ziel verschiedener Gesetze zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG, HBQFG, HLVO; §§27 ff).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dieser Förderung junge, leistungsstarke Ausbildungsabsolventen sowie leistungsbereite Berufsanfänger unterrepräsentierter Personengruppen in deren persönlicher und beruflicher Entfaltung.

Der Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland sieht im Rahmen der Einstiegsqualifizierung vor, zusätzliche Praktikumsstellen für Jugendliche bereitzustellen.

Schlagworte zum Thema