Zu den Aufgaben der Zuständigen StelleÖffnet sich in einem neuen Fenster gehört die hessenweite Beratung und Überwachung in allen berufsbildungsrechtlichen Angelegenheiten der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe sowie der aufgeführten beruflichen Fortbildungen. Das Spektrum reicht von der Eignungsfeststellung der Ausbildenden, über die Prüfung und Registrierung der Ausbildungsverträge bis hin zur Durchführung der Prüfungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ausschüssen, den Berufsschulen sowie den Verwaltungsseminaren.
Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils aktuellen Fassung sowie die entsprechenden Ausbildungsordnungen und Richtlinien.