Junge Studenten und Auszubildende arbeiten an Notebook und Tablet.

Die Zuständige Stelle

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Zu den Aufgaben der Zuständigen StelleÖffnet sich in einem neuen Fenster gehört die hessenweite Beratung und Überwachung in allen berufsbildungsrechtlichen Angelegenheiten der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe sowie der aufgeführten beruflichen Fortbildungen. Das Spektrum reicht von der Eignungsfeststellung der Ausbildenden, über die Prüfung und Registrierung der Ausbildungsverträge bis hin zur Durchführung der Prüfungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ausschüssen, den Berufsschulen sowie den Verwaltungsseminaren.

Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils aktuellen Fassung sowie die entsprechenden Ausbildungsordnungen und Richtlinien.

Über den nachstehenden Link erreichen Sie unser Online-Portal für den Antrag auf Zulassung zu den Fort- und Weiterbildungsprüfungen:

- „Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (AdA);

- „zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (VFW)“;

- „zur Fachwirtin für Informationsdienste/zum Fachwirt für Informationsdienste (FWI)“;

- „geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)“

und deren Wiederholungsprüfungen.

Bitte beachten Sie:

- Mit diesen Antragsverfahren haben Sie die Möglichkeit, den Bescheid per Rückkanal zu beziehen. Sie erhalten nach Abschluss der Bearbeitung per Mail einem Link sowie über die von Ihnen im Formular eingetragene Mobilfunknummer eine SMS mit einem Passwort und können damit den Bescheid innerhalb von 10 Tagen von der Landesplattform Hessen.drive downloaden.

- Die Anmeldung zu anderen Fort- und Weiterbildungen (z. Bsp. nebenberuflicher Erwerb eines Ausbildungsabschlusses) ist über dieses Portal nicht möglich. Gern nehmen wir Ihren Antrag per Mail-Anhang auf unserem Funktionspostfach BBiG-Pruefungszulassung-Fortbildung@rpgi.hessen.de entgegen.

- Weitere Informationen stehen Ihnen in den speziellen Seiten der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung.

Außerdem bearbeitet das Dezernat auch folgende Themen.

Eine qualifikationsnahe Beschäftigung und damit auch eine bessere Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt ist das Ziel verschiedener Gesetze zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG, HBQFG, HLVO; §§27 ff).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dieser Förderung junge, leistungsstarke Ausbildungsabsolventen sowie leistungsbereite Berufsanfänger unterrepräsentierter Personengruppen in deren persönlicher und beruflicher Entfaltung.

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Langzeitpraktikum, bei der Jugendliche einen Betrieb/eine Behörde bzw. einen Ausbildungsberuf über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten kennenlernen können. Auch das Unternehmen kann sich so ein genaues Bild vom jeweiligen Bewerber machen.

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