Hände halten ein kleines Babyfüsschen mit einer Blume

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Das Elterngeld unterstützt Familien in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell. Die Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, den Bezug des Elterngeldes und die Inanspruchnahme der Elternzeit flexibel zu gestalten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Wohnortabhängig

Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig?

Bevor Sie einen Antrag auf eine Versorgungsleistung stellen, informieren Sie sich hier zunächst, welches der sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Hessen für Sie zuständig ist.

Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Hierdurch soll die finanzielle Lebensgrundlage der Familien gesichert werden. Anspruch auf Elterngeld besteht auch, wenn vor der Geburt kein Einkommen erzielt wurde. Das Elterngeld kann von Elternpaaren, als alleinerziehendes Elternteil oder als getrennt Erziehende/r bezogen werden.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab 01.01.2007 geboren wurden bzw. für Kinder, die ab diesem Tag mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen wurden.

Gemäß dem Zweiten Gesetz zur Änderung des BEEG gelten für Geburten ab dem 01.09.2021 folgende Regelungen:

Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen oder ihre Erwerbstätigkeit auf höchstens 32 Stunden wöchentlich reduzieren, erhalten 12 Monate lang einen Einkommensersatz zu einem Prozentsatz, der nach dem maßgebenden Einkommen vor der Geburt des Kindes gestaffelt ist. Das entfallende Einkommen wird bei einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro und mehr zu 65 %, von 1.220 Euro zu 66 %, zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 % ersetzt. Der Einkommensersatz beträgt höchstens 1.800 Euro monatlich.

Geringverdiener (monatliche Nettoeinkommen unter 1.000 Euro) erhalten eine stufenweise Erhöhung der Ersatzrate von 67% bis 100%. Zwei zusätzliche Partnermonate werden gewährt, wenn auch der Partner oder die Partnerin wegen der Kindererziehung die Erwerbstätigkeit einschränkt.

Das Elterngeld erkennt die Betreuungsleistung und Erziehung durch die Eltern an. Deshalb ist auch einem Elternteil, der nicht voll erwerbstätig ist, ein Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich für 12 Monate garantiert; das gilt auch, wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestanden hat. Bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld grundsätzlich als Einkommen angerechnet, wenn kein Elterngeldfreibetrag zusteht.

Eltern von Kindern, die in enger zeitlicher Folge geboren werden, werden durch einen Geschwisterbonus besonders berücksichtigt.

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro bzw. als Alleinerziehende von 250.000 Euro hatten.

Änderungen beim Elterngeld für Zwillinge und Mehrlingskinder

Eltern von Mehrlingskindern haben einen geburtsbezogenen Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht.

Zur Vermeidung von Rückfragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld im Jahr 2023 erhalten Sie nachstehende Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme:

Im Monat Februar 2024 werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung an alle Elterngeldempfänger des Jahres 2023 Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt verschickt, die die gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes ausweisen.

Sollten Sie bei der Angabe des Leistungszeitraumes Abweichungen zu den Lebensmonaten Ihres Kindes feststellen, für welches Ihnen Elterngeld gewährt worden ist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Die automatisiert erstellten Bescheinigungen geben für steuerliche Zwecke immer den Zeitpunkt an, zu dem die Anweisung des Geldes an die Elterngeldempfänger erfolgt ist.

 

Die Bescheinigungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt und dienen Ihrer Information und dem Nachweis von Elterngeldzahlungen, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 angeben müssen.

 

Elterngeldempfänger, die für das Jahr 2023 keine Einkommenssteuererklärung einreichen, können die ihnen übersandte Bescheinigung als gegenstandslos betrachten.

 

Eine Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle, um Fragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung zu klären, sollte damit entbehrlich sein.

Fragen zum Mutterschutz?

Durch das Mutterschutzgesetz sollen schwangere und stillende Frauen vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz geschützt werden.