Zuständigkeit der Ausländerbehörden
Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel befassen sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts.
In diesem Rahmen obliegt ihnen insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden.
Darüber hinaus sind die Regierungspräsidien zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei abgelehnten Asylbewerbernund die Gewährung von Rückkehrhilfen.
Fachaufsicht
Das Regierungspräsidium Gießen übt die Fachaufsicht über die acht Ausländerbehörden, die sich in Mittelhessen bei den Landkreisen und Städten befinden, aus.
Die Fachaufsicht umfasst die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit der ausländerbehördlichen Entscheidungen des nachgeordneten Bereiches.
Hierzu gehört unter anderem auch die Entscheidung in besonders gelagerten Einzelfällen.
Landkreise: Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Gießen, Vogelsbergkreis und Landkreis Limburg-Weilburg
Städte:
Gießen, Marburg und Wetzlar.