Junge Frauen und Männer gehen durch die Stadt.

Aufenthaltsrecht

Das Regierungspräsidium Gießen übt die Fachaufsicht über die acht Ausländerbehörden aus, die sich in Mittelhessen bei den Landkreisen und Städten befinden.

WICHTIG!

Die Abteilung Arbeitsschutz und Inneres des Regierungspräsidiums Gießen zieht in eine neue Liegenschaft um. In der Zeit vom 01. – 15.09.2026 kommt es deswegen zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit. Der Kontakt ist in diesem Zeitraum nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Persönliche Vorsprachen müssen unbedingt vorher telefonisch angemeldet werden. Bitte nutzen Sie dafür folgende Rufnummern oder Mailadressen:

Anliegen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht:

Telefon: 0641 303 2629 
E-Mail: Dez23.Geschaeftszimmer@rpgi.hessen.de

Ab dem 15.09.2026 ist die Abteilung Arbeitsschutz und Inneres des Regierungspräsidiums Gießen in der Lufthansastraße 9 in Gießen zu finden.

Zuständigkeit der Ausländerbehörden

Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel befassen sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts.
In diesem Rahmen obliegt ihnen insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden.
Darüber hinaus sind die Regierungspräsidien zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei abgelehnten Asylbewerbernund die Gewährung von Rückkehrhilfen.

Fachaufsicht

Das Regierungspräsidium Gießen übt die Fachaufsicht über die acht Ausländerbehörden, die sich in Mittelhessen bei den Landkreisen und Städten befinden, aus.
Die Fachaufsicht umfasst die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit der ausländerbehördlichen Entscheidungen des nachgeordneten Bereiches.
Hierzu gehört unter anderem auch die Entscheidung in besonders gelagerten Einzelfällen.
Landkreise: Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Gießen, Vogelsbergkreis und Landkreis Limburg-Weilburg

Städte:

Gießen, Marburg und Wetzlar.