Einbürgerung: Was ist das?
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben wurde (z.B. wenn ein Elternteil bereits deutscher Staatsangehöriger ist), ist keine Einbürgerung erforderlich.
Einbürgerung: Wie geht das?
Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
- mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit (kein selbstverschuldeter Bezug von öffentlicher Hilfe)
- ausreichende Deutschkenntnisse (Zertifikat Deutsch Niveau B 1)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- keine Mehrstaatigkeit (Länderabhängig- Ausnahmen möglich)
- straffrei
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
In besonderen Fällen gibt es auch besondere Einbürgerungsgrundlagen mit zum Teil abweichenden Voraussetzungen. Beispiele hierfür sind Familienangehörige, die zusammen eingebürgert werden sollen, Ausländer mit deutschem Ehepartner, Staatenlose oder heimatlose Ausländer. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden.
Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit einem Antrag, dem verschiedene Unterlagen beizufügen sind, bei der unteren Verwaltungsbehörde. In Hessen sind das die Kommunen mit über 7.500 Einwohnern, ansonsten die Landkreise. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter. Von dort wird ein Gebührenvorschuss – in der Regel 255 Euro – erhoben. Außerdem werden Auskünfte bei anderen Behörden wie der Polizei, dem Bundeszentralregister und dem Landesamt für Verfassungsschutz eingeholt. Liegen alle Stellungnahmen vor, wird der Antrag abschließend geprüft, beschieden und ggf. die Einbürgerungsurkunde erstellt, die dann der Antragstellerin oder dem Antragsteller von der unteren Verwaltungsbehörde ausgehändigt wird.
Einbürgerung: Wozu das?
Die Bundesrepublik Deutschland hat aus verfassungspolitischen Gründen ein staatliches Interesse daran, dass Menschen, die auf Dauer im Bundesgebiet leben, auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Kein Staat kann es auf Dauer hinnehmen, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und außerhalb der Loyalitätspflichten ihm gegenüber steht.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit Vorteilen verbunden: Freizügigkeit und Berufsfreiheit, Politische Betätigung und Wahlrecht, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz, Reiseerleichterung.
Bitte richten Sie alle Anfragen per E-Mail an: einbuergerung@rpgi.hessen.de
Sofern Sie eine Beratung vor der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige untere Verwaltungsbehörde (Stadt/Gemeinde bis 7.500 Einwohner oder der zuständige Landkreis). Sollten sich danach noch weitere Fragen ergeben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail mit den folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Datum der Einreise, besonderer Status (Asylberechtigung/Anerkennung als Flüchtling), Grund Ihrer Anfrage. Nur mit diesen Angaben können wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten.
Wenn Sie bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt haben, wenden Sie sich bitte für eine Sachstandsauskunft an die in der Eingangsbestätigung/den Schreiben genannte Person.
Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung oder bei Verlust Ihrer Einbürgerungsurkunde machen Sie in der E-Mail bitte folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Wohnort, aktuelle Staatsangehörigkeit (bei Negativbescheinigung), Aktenzeichen, Datum und Wohnort zum Zeitpunkt der Einbürgerung (bei Verlust der Einbürgerungsurkunde).