Eine Bachforelle schwimmt durch klares Wasser.

Obere Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Gießen

Zur Fischerei gehören der Schutz, die Erhaltung und die Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sowie die Nutzung der Fische.

Flüsse, Bäche und Teiche sind mit ihren Auen wegen der großflächigen Ausdehnung, ihres vernetzenden Charakters sowie der Artenvielfalt von zentraler Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie werden seit Jahrhunderten auf vielfältige Art durch die Menschen genutzt. Die Fischerei ist historisch und sachlich bedingt Ländersache und wird durch das Hessische Fischereigesetz (HFischG) geregelt. Daraus ergibt sich ein breites Aufgabengebiet für die Obere Fischereibehörde, die in Hessen bei den drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelt ist.

Es beinhaltet insbesondere

  • die Umsetzung des Hessischen Fischereigesetzes,
  • die Förderung und Begleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Fischlebensräume,
  • die Koordinierung von Projekten zur Wiederansiedlung von ehemals heimischen Fischarten,
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien im Bereich Fischerei wie Wasserrahmenrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie,
  • fischereifachliche Stellungnahmen und
  • die Förderung der Berufs- und Angelfischerei.

Die Obere Fischereibehörde trägt mit dazu bei, dass unsere heimischen Gewässer naturnah entwickelt und als Lebensraum für einen artenreichen heimischen Fischbestand sowie an die Gewässer gebundenen Lebensgemeinschaften und Arten gesichert werden.

Die mittelhessischen Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen münden zum größten Teil in die Lahn und sind somit über den Rhein mit dem Atlantik verbunden. Ein kleinerer Teil der Gewässer aus dem Vogelsberg fließen über die Fulda und Weser in die Nordsee. Eine Vielzahl von Wehranlagen bildet noch immer an vielen Stellen eine unüberwindbare Barriere für die darin lebenden Fische. Zu den Schwerpunkten der Arbeit der Oberen Fischereibehörde gehört die Mitwirkung bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse. Ein eindrucksvolles Projekt, das auf die Bedeutung der Durchgängigkeit aufmerksam macht, ist die Wiederansiedlung des Lachses in Dill und Weil.

Themen

Fischartenschutz ist eine wichtige Teilaufgabe der Oberen Fischereibehörde der Bemühungen,die Artenvielfalt zu erhalten.

Die dichte Besiedlung und Industrialisierung in Hessen verursacht einen immensen Druck auf die Landschaft und damit auch auf die Gewässer. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume zur Bewahrung der natürlichen Artenvielfalt sowie zum Erhalt der Vielfalt der natürlichen Lebensräume sind daher besonders wichtig.

Der Fischartenschutz befasst sich in Hessen nicht nur mit den eigentlichen Fischen, sondern auch mit den aus alter Tradition rechtlich zu den Fischen zählenden Neunaugen, Flusskrebsen und Großmuscheln. Sehr viele der heimischen Fischarten und alle oben genannten Arten mussten in Hessen auf die Rote Liste der gefährdeten Arten gesetzt werden. Der Fischartenschutz hat daher eine Fülle von Einzelaufgaben zu lösen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, Prioritäten zu setzen. Ohne eine Beseitigung oder wenigstens deutliche Reduzierung der Ursachen für den Niedergang der Arten ist eine dauerhafte Bewahrung der Artenvielfalt in den Gewässern nicht möglich.

Da die Hauptursache für den Rückgang und die Gefährdung bis hin zum Aussterben aus dem Gebiet bei praktisch allen "Fischen" der Roten Liste die Beeinträchtigung ihrer Lebensräume, also der Gewässer ist, sind der allgemeine Gewässerschutz und die Wiederherstellung naturnaher Bedingungen in unseren Bächen und Flüssen Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Fischartenschutz. Entsprechende Maßnahmen haben somit für den Fischartenschutz oberste Priorität. Um einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen, muss zum einen vielerorts die Durchgängigkeit an den Wehren wiederhergestellt werden. Zum anderen müssen aber auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschaffenheit der Gewässersohle als Laichplatz für die Fische zu verbessern.

Gesunde, naturnahe Gewässer haben auch für den Menschen eine direkte und entscheidende Bedeutung. Von der im Interesse der Allgemeinheit durchgeführten Sanierung der Wasserqualität und Renaturierung der Gewässer profitieren auch die Fische. Auch bei direkten Hilfsprogrammen für einzelne Fischarten müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Das Ausmaß der Gefährdungssituation und die herausragende allgemeine Bedeutung der Art, etwa als Anzeiger für den Zustand des Lebensraumes, fallen dabei besonders stark ins Gewicht. Aus diesem Grunde stehen derzeit in Hessen der Edelkrebs, die Großmuscheln sowie Schneider und die sog. Langdistanz-Wanderfische Maifisch und Lachs im Zentrum der Bemühungen.

Für den Lachs gibt es in Mittelhessen seit 1995 ein Wiederansiedlungsprojekt. Im Januar 2007 startete ein gemeinsames Projekt der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen mit den Partnern Frankreich und Niederlande zur Wiederansiedlung des Maifischs im Rhein. Das Projekt wurde zu 50 Prozent aus EU-Mitteln(LIFE-Programm) gefördert. Die hessische Partnerregion Aquitaine im Südwesten Frankreichswar an diesem Projekt gleich doppelt beteiligt, einmal durch die Bereitstellung der Maifischlarven wie auch durch eine Mitfinanzierung des Projekts.

Ansprechpartner

Bernd Flick 
Tel. 0641 303 5562
Bernd.Flick@rpgi.hessen.de

Das Hessische Fischereigesetz regelt die Fischerei und Fischhaltung in allen ständig oder zeitweilig oberirdisch fließenden oder stehenden Gewässern.

Künstlich angelegte, ablassbare oder ständig abgesperrte Fischteiche und -behälter unterliegen ebenfalls dieser Rechtsvorschrift. Es definiert und regelt die Fischereirechte an diesen Gewässern und die sich daraus ergebenden Befugnisse und Pflichten. Außerdem werden die Voraussetzungen bestimmt, die eine Person erfüllen muss, damit sie den Fischfang ausüben darf. Auch Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und der darin enthaltenen Tiere und Pflanzen sind im Fischereigesetz festgelegt.

Es ist eingebettet in die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (NATURA 2000) und die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie). Schutz, Erhaltung und Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sind ein zentrales Anliegen des Fischereigesetzes.

Das Fischereigesetz ist verpflichtende Grundlage für jede Person oder Institution der Angelfischerei und der Berufsfischerei, die in Hessen die Fischerei ausüben will. Verschiedene Verordnungen geben zu bestimmten Bereichen detaillierte Regelungen vor. Die Verordnung über die gute, fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische setzt z.B. Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße, Mindestanforderungen an die Fischereivorrichtungen und Fanggeräte sowie Voraussetzungen für Elektrobefischung und Besatzmaßnahmen fest.

Weitere Verordnungen regeln z.B. das gemeinschaftliche Fischen, die Fischereiaufsicht, die Fischerprüfung und die Fischereiabgabe konkreter.

Ansprechpartnerin

Ursula Rock
Tel. 0641 303 5568
E-Mail: Ursula.Rock@rpgi.hessen.de

Fördermaßnahmen in der Fischerei

Die Fischereiförderung ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fischerei in hessischen Gewässern. Diese Förderung wird aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Förderziele

Ziel dieser Förderung ist es, die Artenvielfalt und die natürlichen Lebensräume an Flüssen und Teichen zu erhalten oder wiederherzustellen. Der Besatz mit bestimmten Fischen, Krebsen und Muscheln kann mit einer Zuwendung finanziell unterstützt werden. Auch andere Maßnahmen wie beispielsweise fischereibiologische Untersuchungen, Schulungen und Lehrgänge zu fischereibezogenen Themen oder die Beschaffung von Geräten zur Gewässer- und Fischuntersuchung sind förderfähig.

Wer kann eine Zuwendung erhalten?

Antragsberechtigt sind:

  • Inhaber/innen eines hessischen Fischereirechtes,
  • Angel- und Fischereivereine, Fischereigenossenschaften
  • Hegegemeinschaften nach § 27 Hessisches Fischereigesetz;
  • Hessische Fischereiverbände,
  • andere Körperschaften, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern

Hinweise

Es wird empfohlen zum Nachweis der wirtschaftlichen und sparsamen Ausführung bei der Antragstellung mindestens drei Angebote von unterschiedlichen Firmen vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, muss dies spätestens im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens nachgeholt oder begründet werden.

Auch ist anzugeben, ob und weshalb die Durchführung der beantragten Maßnahme ohne die Zuwendung nicht möglich oder gefährdet wäre. Wenn diese auch ohne eine Förderung realisiert werden könnte, ist eine detaillierte Begründung beizufügen, wieso die Förderung dennoch erfolgen soll.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Gewährung einer Zuwendung ausgeschlossen ist, wenn mit der beantragten Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen wurde. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Der Antrag kann online unter dem unten aufgeführte Link gestellt werden nachdem dort die Einwilligung in die Verarbeitung der Daten erteilt wurde.

Sollten Sie es bevorzugen, den Antrag in Papierform zu stellen, finden Sie Vordrucke hierfür im Bereich Downloads.

Bei Fragen wenden Sie sich an

Regine Schuster
Tel.: 0641-303-5566
E-Mail: regine.schuster@rpgi.hessen.de

In diesem Jahr werden die Schulungen für die Fischereiaufseher zentral über das RP Darmstadt angeboten.

Ansprechpartnerin

Ursula Rock
Tel. 0641 303 5568
E-Mail: Ursula.Rock@rpgi.hessen.de