Eine Bachforelle schwimmt durch klares Wasser.

Obere Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Gießen

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Zur Fischerei gehören der Schutz, die Erhaltung und die Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sowie die Nutzung der Fische.

Flüsse, Bäche und Teiche sind mit ihren Auen wegen der großflächigen Ausdehnung, ihres vernetzenden Charakters sowie der Artenvielfalt von zentraler Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie werden seit Jahrhunderten auf vielfältige Art durch die Menschen genutzt. Die Fischerei ist historisch und sachlich bedingt Ländersache und wird durch das Hessische Fischereigesetz (HFischG) geregelt. Daraus ergibt sich ein breites Aufgabengebiet für die Obere Fischereibehörde, die in Hessen bei den drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelt ist.

Es beinhaltet insbesondere

  • die Umsetzung des Hessischen Fischereigesetzes,
  • die Förderung und Begleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Fischlebensräume,
  • die Koordinierung von Projekten zur Wiederansiedlung von ehemals heimischen Fischarten,
  • Mitwirkung bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien im Bereich Fischerei wie Wasserrahmenrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie,
  • fischereifachliche Stellungnahmen und
  • die Förderung der Berufs- und Angelfischerei.

Die Obere Fischereibehörde trägt mit dazu bei, dass unsere heimischen Gewässer naturnah entwickelt und als Lebensraum für einen artenreichen heimischen Fischbestand sowie an die Gewässer gebundenen Lebensgemeinschaften und Arten gesichert werden.

Die mittelhessischen Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen münden zum größten Teil in die Lahn und sind somit über den Rhein mit dem Atlantik verbunden. Ein kleinerer Teil der Gewässer aus dem Vogelsberg fließen über die Fulda und Weser in die Nordsee. Eine Vielzahl von Wehranlagen bildet noch immer an vielen Stellen eine unüberwindbare Barriere für die darin lebenden Fische. Zu den Schwerpunkten der Arbeit der Oberen Fischereibehörde gehört die Mitwirkung bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse. Ein eindrucksvolles Projekt, das auf die Bedeutung der Durchgängigkeit aufmerksam macht, ist die Wiederansiedlung des Lachses in Dill und Weil.

Themen

Fischartenschutz ist eine wichtige Teilaufgabe der Oberen Fischereibehörde der Bemühungen,die Artenvielfalt zu erhalten.

Die dichte Besiedlung und Industrialisierung in Hessen verursacht einen immensen Druck auf die Landschaft und damit auch auf die Gewässer. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume zur Bewahrung der natürlichen Artenvielfalt sowie zum Erhalt der Vielfalt der natürlichen Lebensräume sind daher besonders wichtig.

Der Fischartenschutz befasst sich in Hessen nicht nur mit den eigentlichen Fischen, sondern auch mit den aus alter Tradition rechtlich zu den Fischen zählenden Neunaugen, Flusskrebsen und Großmuscheln. Sehr viele der heimischen Fischarten und alle oben genannten Arten mussten in Hessen auf die Rote Liste der gefährdeten Arten gesetzt werden. Der Fischartenschutz hat daher eine Fülle von Einzelaufgaben zu lösen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, Prioritäten zu setzen. Ohne eine Beseitigung oder wenigstens deutliche Reduzierung der Ursachen für den Niedergang der Arten ist eine dauerhafte Bewahrung der Artenvielfalt in den Gewässern nicht möglich.

Da die Hauptursache für den Rückgang und die Gefährdung bis hin zum Aussterben aus dem Gebiet bei praktisch allen "Fischen" der Roten Liste die Beeinträchtigung ihrer Lebensräume, also der Gewässer ist, sind der allgemeine Gewässerschutz und die Wiederherstellung naturnaher Bedingungen in unseren Bächen und Flüssen Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Fischartenschutz. Entsprechende Maßnahmen haben somit für den Fischartenschutz oberste Priorität. Um einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen, muss zum einen vielerorts die Durchgängigkeit an den Wehren wiederhergestellt werden. Zum anderen müssen aber auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Beschaffenheit der Gewässersohle als Laichplatz für die Fische zu verbessern.

Gesunde, naturnahe Gewässer haben auch für den Menschen eine direkte und entscheidende Bedeutung. Von der im Interesse der Allgemeinheit durchgeführten Sanierung der Wasserqualität und Renaturierung der Gewässer profitieren auch die Fische. Auch bei direkten Hilfsprogrammen für einzelne Fischarten müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Das Ausmaß der Gefährdungssituation und die herausragende allgemeine Bedeutung der Art, etwa als Anzeiger für den Zustand des Lebensraumes, fallen dabei besonders stark ins Gewicht. Aus diesem Grunde stehen derzeit in Hessen der Edelkrebs, die Großmuscheln sowie Schneider und die sog. Langdistanz-Wanderfische Maifisch und Lachs im Zentrum der Bemühungen.

Für den Lachs gibt es in Mittelhessen seit 1995 ein Wiederansiedlungsprojekt. Im Januar 2007 startete ein gemeinsames Projekt der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen mit den Partnern Frankreich und Niederlande zur Wiederansiedlung des Maifischs im Rhein. Das Projekt wurde zu 50 Prozent aus EU-Mitteln(LIFE-Programm) gefördert. Die hessische Partnerregion Aquitaine im Südwesten Frankreichswar an diesem Projekt gleich doppelt beteiligt, einmal durch die Bereitstellung der Maifischlarven wie auch durch eine Mitfinanzierung des Projekts.

Ansprechpartner

Bernd Flick 
Tel. 0641 303 5562
Bernd.Flick@rpgi.hessen.de

Das Hessische Fischereigesetz regelt die Fischerei und Fischhaltung in allen ständig oder zeitweilig oberirdisch fließenden oder stehenden Gewässern.

Künstlich angelegte, ablassbare oder ständig abgesperrte Fischteiche und -behälter unterliegen ebenfalls dieser Rechtsvorschrift. Es definiert und regelt die Fischereirechte an diesen Gewässern und die sich daraus ergebenden Befugnisse und Pflichten. Außerdem werden die Voraussetzungen bestimmt, die eine Person erfüllen muss, damit sie den Fischfang ausüben darf. Auch Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und der darin enthaltenen Tiere und Pflanzen sind im Fischereigesetz festgelegt.

Es ist eingebettet in die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (NATURA 2000) und die Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie). Schutz, Erhaltung und Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sind ein zentrales Anliegen des Fischereigesetzes.

Das Fischereigesetz ist verpflichtende Grundlage für jede Person oder Institution der Angelfischerei und der Berufsfischerei, die in Hessen die Fischerei ausüben will. Verschiedene Verordnungen geben zu bestimmten Bereichen detaillierte Regelungen vor. Die Verordnung über die gute, fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische setzt z.B. Fangverbote, Schonzeiten und Mindestmaße, Mindestanforderungen an die Fischereivorrichtungen und Fanggeräte sowie Voraussetzungen für Elektrobefischung und Besatzmaßnahmen fest.

Weitere Verordnungen regeln z.B. das gemeinschaftliche Fischen, die Fischereiaufsicht, die Fischerprüfung und die Fischereiabgabe konkreter.

Ansprechpartnerin

Ursula Rock
Tel. 0641 303 5568
E-Mail: Ursula.Rock@rpgi.hessen.de

Diese Förderung wird, mit Ausnahme des Bereiches Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte, aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert.

Grundlage hierfür ist die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur nachhaltigen Sicherung und Erhaltung der heimischen Fische sowie zur Förderung von Investitionen in den Bereichen Aquakultur und Verarbeitung und Vermarktung – Fischereiförderrichtlinie.

Förderziele
Ziel dieser Förderung ist es, die Artenvielfalt in und an den Gewässern zu erhalten sowie die die natürlichen Lebensräume an Flüssen und Teichen zu erhalten und wiederherzustellen. Der Besatz mit bestimmten Fischen, Krebsen und Muscheln kann mit einer Zuwendung finanziell unterstützt werden. Auch andere Maßnahmen wie Schulungen und Lehrgänge zu fischereibezogenen Themen oder die Beschaffung von Geräten zur Gewässer- und Fischuntersuchung sind förderfähig.

Wer darf Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind:

  • Inhaber/innen eines hessischen Fischereirechtes,
  • Fischereigenossenschaften,
  • Angel- und Fischereivereine sowie Fischereipächter,
  • Fischereiverbände und Hegegemeinschaften sowie
  • andere Körperschaften, die durch ihre besondere Ausrichtung die Fischerei fördern.

Bestehende oder im Aufbau befindliche fischereiwirtschaftliche Betriebe können ebenfalls Zuwendungen erhalten, z.B. für Vorhaben zur Förderung produktiver Investitionen in der Aquakultur oder zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten in der Verarbeitung in Vermarktung fischereilicher Produkte. Voraussetzung ist, dass die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers für das zu fördernde Vorhaben in Hessen liegt.

Auch regionale Absatzförderkampagnen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, die von fischereilichen Zusammenschlüssen durchgeführt werden, sind förderfähig.

Ansprechpartnerin

Regine Schuster
Tel. 0641 303 5566
E-Mail: Regine.Schuster@rpgi.hessen.de

In diesem Jahr werden die Schulungen für die Fischereiaufseher zentral über das RP Darmstadt angeboten.

Ansprechpartnerin

Ursula Rock
Tel. 0641 303 5568
E-Mail: Ursula.Rock@rpgi.hessen.de