Zur Fischerei gehören der Schutz, die Erhaltung und die Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sowie die Nutzung der Fische.
Flüsse, Bäche und Teiche sind mit ihren Auen wegen der großflächigen Ausdehnung, ihres vernetzenden Charakters sowie der Artenvielfalt von zentraler Bedeutung für den Naturhaushalt. Sie werden seit Jahrhunderten auf vielfältige Art durch die Menschen genutzt. Die Fischerei ist historisch und sachlich bedingt Ländersache und wird durch das Hessische Fischereigesetz (HFischG) geregelt. Daraus ergibt sich ein breites Aufgabengebiet für die Obere Fischereibehörde, die in Hessen bei den drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelt ist.
Es beinhaltet insbesondere
- die Umsetzung des Hessischen Fischereigesetzes und der Fischereiverordnung,
- die Förderung und Begleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Fischlebensräume,
- die Koordinierung von Projekten zur Wiederansiedlung von Fisch-, Muschel- und Krebsarten,
- Mitwirkung bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien im Bereich Fischerei wie Wasserrahmenrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie,
- das Verfassen von fischereifachlichen Stellungnahmen und
- die Förderung der Angelfischerei.
Die Obere Fischereibehörde trägt mit dazu bei, dass unsere heimischen Gewässer naturnah entwickelt und als Lebensraum für einen artenreichen heimischen Fischbestand sowie an die Gewässer gebundenen Lebensgemeinschaften und Arten gesichert werden.
Die mittelhessischen Fließgewässer im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen münden zum größten Teil in die Lahn und sind somit über den Rhein mit dem Atlantik verbunden. Ein kleinerer Teil der Gewässer aus dem Vogelsberg fließen über die Fulda und Weser in die Nordsee. Eine Vielzahl von Wehranlagen bildet noch immer an vielen Stellen eine unüberwindbare Barriere für die darin lebenden Fische. Zu den Schwerpunkten der Arbeit der Oberen Fischereibehörde gehört die Mitwirkung bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse.