Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) – mit der Abkürzung „HDSIG“ im Bürgerservice HessenrechtÖffnet sich in einem neuen Fenster aufrufbar

A. Allgemeine Informationen

1. Geltungsbereich

Diese Datenschutzhinweise gelten für das Internetangebot des Regierungspräsidiums Gießen und für die über diese Internetseiten erhobenen personenbezogenen Daten. Für Internetseiten anderer Anbieter, auf die z. B. über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und –erklärungen.

Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren persönlichen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

2. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf diesen Internetseiten ist das Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen (Tel. 0641 - 303 0; poststelle@rpgi.hessen.de).

3. Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Gießen erreichen Sie über Regierungspräsidium Gießen, Datenschutzbeauftragte, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen (dsb@rpgi.hessen.de).

4. Hosting

Das Internetangebot wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (www.hzd.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) als technischem Dienstleister in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben vorgehalten.

5. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Das Regierungspräsidium Gießen verarbeitet Ihre Daten zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist, soweit nicht speziellere Rechtsgrundlagen einschlägig sind, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DS-GVO i. V. mit § 3 Abs. 1 HDSIG.

Soweit Sie in einzelnen Fällen ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DS-GVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt allerdings nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig.

6. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind grundsätzlich nur die mit der jeweiligen Vorgangsbearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen der Vorgaben des geltenden Rechts oder der von Ihnen erteilten Einwilligung, so dass dafür Sorge getragen wird, dass Ihre Daten nicht an Unberechtigte gelangen.

Zur Beantwortung Ihrer Anfragen kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.

Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten auch der Auftragsdatenverarbeitung durch technische Dienstleister wie z. B. die HZD unterliegen. Im Rahmen dieser Auftragsdatenverarbeitung werden Ihre Daten streng zweckgebunden verarbeitet, d. h. sie unterliegen den gleichen Garantien wie die Datenverarbeitung durch die Staatskanzlei.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden, ergibt sich, sofern keine speziellen Regelungen einschlägig sind, aus dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen vom 14. Dezember 2012 (Link einfügen). Die Aufbewahrungsfrist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Akte oder der Vorgang abgeschlossen worden ist.  Die regelmäßige Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre.

B. Ihre Rechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffene nachfolgende Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO und §§ 52 und 53 HDSIG ergeben:

1. Recht auf Auskunft

Sie können nach Art. 15 DS-GVO oder § 52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 2 und § 33 HDSIG sowie § 52 Abs. 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

2. Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

3. Recht auf Löschung

Unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO und der §§ 34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO und § 53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

5. Recht auf Widerspruch

Nach Art. 21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

6. Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 / 1408-0.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist ebenfalls auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden: www.datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

C. Informationen zu speziellen Bereichen des Internetauftritts

1. Kontaktformular

Wenn Sie uns Daten zu Ihrer Person im Rahmen einer Anfrage über unser Kontaktformular zur Verfügung stellen, verwenden wir diese Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben ausschließlich zu dem Zweck, zu dem Sie uns diese Daten übermitteln, insbesondere zur Beantwortung Ihrer Fragen. Die Daten werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für die Bearbeitung Ihres Anliegens von den fachlich zuständigen Personen verwendet.

Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen wollen, hat dies keine nachteiligen Folgen.  Es ist jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihrer Anfrage erschwert oder unmöglich macht. Sollten Sie dem Regierungspräsidium Gießen gegenüber zur Auskunft verpflichtet sein, weisen wir Sie hierauf durch eine gesonderte Erklärung hin, in der wir Sie auf gegebenenfalls bestehende rechtlich nachteilige Folgen einer durch Sie unterbliebenen Auskunft aufmerksam machen.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen kann es je nach Sachlage erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundes- oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Falls Sie mit einer Weiterleitung, die nicht nur unsere nachgeordneten Behörden betrifft, nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit, indem Sie das dafür vorgesehene Optionsfeld in unserem Online-Formular entsprechend aktivieren.

Sollte das Regierungspräsidium Gießen für Ihr Anliegen nicht zuständig sein, leiten wir Ihre Eingabe an die zuständige Stelle weiter und informieren Sie darüber, sofern das Ihrem Anliegen entspricht.

Nach abschließender Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten gelöscht oder bei aktenrelevanten Vorgängen entsprechend den Aufbewahrungsfristen gespeichert, die in dem geltenden Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster festgelegt sind. Diese Frist beträgt grundsätzlich 5 Jahre.

2. Bestellung eines Newsletters

Wenn Sie einen Newsletter bestellen, werden die von Ihnen mitgeteilten Daten wie z. B. die E-Mail-Adresse und der Titel des Newsletters bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert und nur für den Versand der Newsletter verwendet. Sie können jederzeit Ihre Bestellung kündigen und damit die Ihre Person betreffenden gespeicherten Daten löschen.

3. Versand eines Links zu einem Artikel („Als E-Mail versenden“)

Über ein elektronisches Formular können Sie einen Link zu einem Artikel der Internetseiten, ggf. ergänzt um eine persönliche Nachricht, an eine dritte Person schicken, um diese auf den Artikel aufmerksam zu machen. Von Ihnen mitgeteilte Daten wie z. B. die E-Mail-Adresse des Nutzers und die E-Mail-Adresse des Empfängers und der Titel und Link des Artikels werden bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung gespeichert, um unerlaubte Nutzungen aufklären zu können oder Missbrauch zu verhindern und sieben Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht.

4. Übertragung von Daten an ein soziales Netzwerk

Auf der Startseite und im Social Media Newsroom können Sie Datenfeeds aktivieren und zudem mit einer Schaltfläche einen Inhalt der Internetseite in Ihrem Profil eines sozialen Netzwerks empfehlen. In beiden Fällen werden an das soziale Netzwerk auch Daten des Nutzers wie z. B. die IP-Adresse übermittelt. Dies geschieht allerdings erst nach einer (einmaligen) ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers bei Aktivierung dieser Funktion. Danach werden bei jeder weiteren Nutzung der Internetseite ohne weiteren Hinweis Daten an das soziale Netzwerk übermittelt. Das Regierungspräsidium Gießen nutzt die sozialen Medien, um ihren Informationsauftrag zu erfüllen und dem veränderten Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen. Dies stellt lediglich ein Zusatzangebot dar, alle Regierungsinformationen sind auch auf www.rp-giessen.de ohne Anmeldung öffentlich einsehbar.

Derzeit nutzt die das Regierungspräsidium Gießen die folgenden Social-Media-Dienste: Facebook (www.facebook.com/rp.giessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, www.facebook.com/eu.giessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, www.facebook.com/lahnfenster.giessenÖffnet sich in einem neuen Fenster) und YouTube (www.youtube.com/channel/UCUvwYNOKbHtUax3lRjwb65AÖffnet sich in einem neuen Fenster). Wenn Sie die Social-Media-Dienste des Regierungspräsidium Gießen nutzen, können die Betreiber der sozialen Netzwerke ebenfalls personenbezogene Daten verarbeiten und ggf. in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen. Das Regierungspräsidium Gießen kann keine Verantwortung dafür übernehmen, wie diese Social-Media-Dienste personenbezogene Daten, die Sie übermitteln, nutzen. Es wird darum gebeten, die Datenschutzhinweise auf den jeweiligen Seiten zu beachten: https://www.facebook.com/privacy/explanationÖffnet sich in einem neuen Fenster, https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendumÖffnet sich in einem neuen Fenster, https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Da die Betreiber der sozialen Netzwerke ihre Datenschutzrichtlinien jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich selbst über die aktuell geltenden Richtlinien und Nutzungsbedingungen zu informieren.

Um zu vermeiden, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke Besuche auf bestimmten Webseiten erfassen und den Inhaberinnen und Inhabern bestimmter Profile zuordnen, besteht die Möglichkeit, sich nach jedem Besuch bei den sozialen Netzwerken abzumelden bzw. die Funktion „angemeldet bleiben“ zu deaktivieren, die auf dem verwendeten Gerät vorhandenen Cookies zu löschen und den Browser neu zu starten. Auf diese Weise werden Informationen gelöscht, über die die Nutzerin/der Nutzer unmittelbar identifiziert werden kann. Erst beim Zugriff auf interaktive Funktionen wie z. B. Liken, Kommentieren, Teilen, Nachrichten erscheint dann wieder eine Anmeldemaske. Erst nach der Anmeldung ist die Nutzerin/der Nutzer für den Betreiber der sozialen Netzwerke wieder als bestimmte Nutzerin/bestimmter Nutzer erkennbar. In Bezug auf die sichere Nutzung sozialer Netzwerke empfehlen wir im Übrigen die Hinweise des Bundesamtes für die Sicherheit der Informationstechnik.

Jede Nutzerin/jeder Nutzer ist selbst für den Umgang mit ihren/seinen personenbezogenen Daten verantwortlich. Sie/Er beeinflusst mit der Einrichtung ihres/seines Profils, ihren/seinen individuellen Einstellungen und durch das eigene Interaktionsverhalten, inwieweit Daten durch die Betreiber der sozialen Netzwerke erhoben werden. Das Regierungspräsidium Gießen hat keinen Zugang zu den Nutzerdaten auf den Social-Media-Diensten, sie nutzt lediglich aggregierte (oder anonymisierte) Statistiken (oder Auswertungen) zum Nutzerverhalten, hinsichtlich der Zeiten und der räumlichen Zuordnung. Eine Suchprofilbildung findet nicht statt.

5. Nutzungsdaten

Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) für statistische Auswertungen durch Mitarbeiter der Landesverwaltung oder der HZD gespeichert:

  • die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
  • der Name der aufgerufenen Datei,
  • das Datum und die Uhrzeit der Anforderung,
  • die übertragene Datenmenge,
  • der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
  • die Zugriffsart (GET, POST),
  • die Beschreibung des verwendeten Browsers bzw. des verwendeten Betriebssystems,
  • die anonymisierte IP-Adresse des anfordernden Rechners,
  • die Session-ID
  • funktionale Cookies

Aus Gründen der Datensicherheit, also um unerlaubte Zugriffe aufklären oder Missbrauch der Internetseite verhindern zu können, wird die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners erfasst, gespeichert und sieben Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht. Um Angriffe abzuwehren (z.B. DDoS Attacken), werden die Webanfragen zudem über einen externen IT-Sicherheitsdienstleister geleitet. Auch hier wird die vollständige IP-Adresse für sieben Tage gespeichert und danach gelöscht.

In der Internetseite der Landesregierung können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.

Ein Drittstaatentransfer Ihrer Daten findet nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Tracking finden ebenfalls nicht statt.

Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten (http://www.datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Stand: 19. Dezember 2022

Informationen zum Datenschutz im Fachinformationssystem Wasserwirtschaftliches Anlageninformationssystem 2.0 (WALIS 2.0) finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster (https://rp-giessen.hessen.de/datenschutzhinweise-fachinformationssystem-walis-20-0Öffnet sich in einem neuen Fenster).

Gesonderte Datenschutzhinweise bei öffentlicher Bekanntmachung eines BImSchG-Vorhabens finden Sie hier (https://rp-giessen.hessen.de/Datenschutzhinweise_BImSchGÖffnet sich in einem neuen Fenster).

Gesonderte Hinweise zur Videoüberwachungsanlage an den Standorten der EAEH mit Informationsblatt finden Sie hier (https://rp-giessen.hessen.de/videoueberwachungsanlage-an-den-standorten-der-eaeh).