Jüngste Erkenntnisse über neue Asbest-Fundstellen machen die Thematik aktueller denn je. Die Gefahrstoffverordnung stellt daher bestimmte Anforderungen an das Arbeiten mit Asbest. Dies sind beispielsweise Sachkunde- und Zulassungserfordernisse für Unternehmen, die solche Arbeiten durchführen. Weiterhin müssen Arbeiten mit Asbest den Arbeitsschutzbehörden angezeigt und strenge Schutzmaßnahmen bei den entsprechenden Tätigkeiten getroffen werden.
Dabei wird unterschieden zwischen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Rohstoffen und Tätigkeiten im Rahmen von Asbest-Sanierungsarbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Fachseiten.