Zwei Jugendliche zeigen den Daumen nach oben

Ehrenamt in der Jugendarbeit

Privaten Beschäftigungsstellen, die bezahlte Freistellung nach § 42 HKJGB gewähren, erstattet das Land Hessen die für die Fortzahlung der Entgelte bei der Freistellung entstandenen Kosten.

Mit dem Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendrings bzw. dem Antrag der Sportjugend Hessen bzw. dem Antrag des Jugendamtes können alle privaten Beschäftigungsstellen beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Wiesbaden die Erstattung des gezahlten Arbeitsentgelts beantragen. Der Erstattungsanspruch muss innerhalb eines Jahres ab Entstehung beantragt werden. Dem Antrag ist eine Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung des Freistellungsmonats beizufügen. Die Lohnkostenerstattung erfolgt nach der Veranstaltung.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das:

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden
Abteilung VIII / Ehrenamt

Mainzer Straße 35 (Eingang über Lessingstraße)
65185 Wiesbaden
Telefon 0611 – 7157 2008
Telefax 0611 – 327644909
E-Mail: ehrenamt@havs-wie.hessen.de
Internet: https://rp-giessen.hessen.de/HAVS-Wiesbaden

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