Das Regierungspräsidium Gießen übt die Fachaufsicht über die Wohngeldbehörden der Landkreise Lahn-Dill, Gießen, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und des Vogelsbergkreises sowie den Stadtverwaltungen der Universitätsstadt Marburg und der Stadt Wetzlar aus. Der Aufgabenschwerpunkt liegt u.a. in der Klärung von Grundsatzfragen, Fachaufsichtsbeschwerden sowie der Beratung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern bei Konfliktfällen.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Seit nunmehr 55 Jahren hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten.
Über Anträge auf Wohngeld entscheidet die örtlich zuständige Wohngeldbehörde mit schriftlichem Bescheid. Antragsformulare sind zudem bei den Gemeinden- und Stadtverwaltungen erhältlich.
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe, hängt insbesondere von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Bei Fragen zum Wohngeld wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Wohngeldbehörde! Die Kontaktdaten der Wohngeldbehörden finden Sie unter „Downloads“.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) BMWSB - Wohngeld - Wohngeld (bund.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Dort finden Sie auch einen unverbindlichen Wohngeldrechner vorläufigen Wohngeldrechner 2023Öffnet sich in einem neuen Fenster