Beim RP Gießen sind soziale Angelegenheiten vielfältigster Art gebündelt. Zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger wird die Rechtsaufsicht in den Bereichen Jugendhilfe und Sozialhilfe ausgeübt. Eine Schiedsstelle im Bereich der Jugendhilfe ist hessenweit tätig.
Im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) übt das Regierungspräsidium Gießen die Fachaufsicht über den Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe (hessenweit) sowie über die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe im Regierungsbezirk aus.
Die Fachaufsicht für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird für ganz Hessen beim RP Gießen koordiniert und für die mittelhessischen Sozialämter durchgeführt. Die Leistungen werden pro Quartal an alle hessischen Sozialhilfeträger ausgezahlt.
Verschiedenste Förderprogramme machen soziale Projekte erst möglich. Schwerpunkte sind unter anderem im Bereich der Behindertenhilfe, bei den Einrichtungen der offenen Altenhilfe sowie den Alten- und Pflegeeinrichtungen.
Anerkennungen und Überwachungen von Beratungsstellen im Themenbereich Insolvenz und Schuldnern sowie der gesetzlichen Betreuung runden die Aufgabenvielfalt ab.