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© HZD 19.04.2022 Aufsicht Anerkennung von Betreuungsvereinen und Schuldnerberatungsstellen Für das Anerkennungsverfahren von Betreuungsvereinen sowie Schuldnerberatungsstellen sind in Hessen die Regierungspräsidien (jeweils für ihre Bezirke) zuständig.