In Hessen gibt es als Aufsichtsbehörde unterhalb des Innenministeriums die drei Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel als MittelbehördenÖffnet sich in einem neuen Fenster, die unter anderem für die Aufsicht über die kreisfreien Städte und Kreise zuständig sind.
Das Regierungspräsidium Gießen ist unmittelbare Rechtsaufsichts- und Finanzaufsichtsbehörde über
• die fünf Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis
• die Städte Gießen, Marburg und Wetzlar (Städte mit Sonderstatus über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner)
• acht kommunale Zweckverbände sowie elf Wasser- und Bodenverbände.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist unmittelbare Rechtsaufsichts- und Finanzaufsichtsbehörde über
• die zehn Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Wetterau, Rheingau-Taunus
• die kreisfreien Städte Darmstadt und Offenbach am Main,
• die Städte mit über 50.000 Einwohnern (Sonderstatusstädte) Bad Homburg v. d. Höhe, Hanau und Rüsselsheim
• sowie 32 kommunale Zweckverbände.
Das Regierungspräsidium Kassel ist unmittelbare Rechtsaufsichts- und Finanzaufsichtsbehörde über
• die sechs Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner
• die kreisfreie Stadt Kassel und die Stadt Fulda als Sonderstatusstadt
• sowie 33 kommunale Zweckverbände.
Weitere Aufgaben:
Daneben nehmen die Kommunalaufsichten der Regierungspräsidien die Aufgabe als obere Aufsichtsbehörde über die weiteren kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne Sonderstatus in ihrem jeweiligen Regierungsbezirk wahr.
Die Kommunalaufsicht wird im öffentlichen Interesse ausgeübt und ist insbesondere im Hinblick auf die kommunalen Finanzen von erheblicher Bedeutung für die Handlungsmöglichkeiten der Gebietskörperschaften. So unterliegen unter anderem die genehmigungspflichtigen Teile der Haushalts- bzw. Wirtschaftspläne der Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe dem Genehmigungsvorbehalt der kommunalen Finanzaufsicht, die dabei insbesondere den Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährleisten soll.
Um sicherzustellen, dass die Gebietskörperschaften ihren Aufgaben nachkommen können, werden sie im Rahmen der Aufsichtsführung beraten und unterstützt, ohne dass hierbei in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen werden soll.
Darüber hinaus kann sich die Kommunalaufsicht jederzeit über alle Angelegenheiten unterrichten. Sie verfügt erforderlichenfalls über Beanstandungs-, Anweisungs- und weitere Eingriffsrechte. Die Schutz- und Beratungsfunktion der Kommunalaufsicht hat grundsätzlich Vorrang vor der Eingriffsfunktion.
Im Rahmen der Zuständigkeit wird die Dienstaufsicht über kommunale Wahlbeamte ausgeübt. Im Falle von interkommunalen Streitigkeiten ist die Kommunalaufsicht zur Schlichtung aufgerufen.
Beschwerden:
Die Kommunalaufsicht prüft Beschwerden oder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern kommunaler Organe, Parteien, Verbänden oder anderen Behörden im Rahmen ihrer Befugnisse und leitet bei Bedarf im öffentlichen Interesse die erforderlichen Maßnahmen ein. Daneben werden die Fachaufsichtsdezernate der Behörde, beispielsweise im Bereich des Abfall-, Bau-, Wasser-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Polizeirechts in kommunal-rechtlichen Fragen beraten, unterstützt und koordiniert.
Kommunaler Finanzausgleich:
Die Kommunalaufsicht zahlt Mittel des kommunalen Finanzausgleichs aus, bearbeitet Anträge für Abteilung B und C des Hessischen Investitionsfonds sowie im Zuweisungsverfahren zum Landesausgleichsstock und nimmt Aufgaben im Zusammenhang von Gemeindenamen und -grenzen wahr.
Im Rahmen der Sparkassenaufsicht wird die staatliche Rechtsaufsicht über öffentlich-rechtliche Sparkassen wahrgenommen, deren Träger Landkreise, Städte, Gemeinden oder Zweckverbände sind.
Rechtsaufsicht über die Gebietskörperschaften im Regierungsbezirk Gießen
Das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat I 13 – Justiziariat und Kommunales – ist unmittelbare Rechtsaufsicht über fünf Landkreise, die Städte mit über 50.000 Einwohnern Gießen, Marburg und Wetzlar (sog. Sonderstatusstädte), acht kommunale Zweckverbände sowie obere Aufsichtsbehörde über die 101 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Gießen, also in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg.
Der Artikel 137 Abs. 3 der Hessischen Verfassung bestimmt ausdrücklich, dass die staatliche Aufsicht über die Kommunen in deren Selbstverwaltungsangelegenheiten auf die Rechtsaufsicht beschränkt ist.
Die Funktion der Kommunalaufsicht beruht darauf, dass die Aufsicht des Staates "die Gemeinden und Landkreise in ihren Rechten schützt" und erst danach 'die Erfüllung ihrer Pflichten sichert' (§ 11 HGO; § 10 HKO).
Die Aufsichtsbehörden sollen sicherstellen, dass die Gebietskörperschaften im Einklang mit den Gesetzen verwaltet, dabei aber deren Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit nicht beeinträchtigt werden.
Schwerpunkte bilden Rechtsfragen aus den Bereichen Kommunalverfassung, Kommunalwahlen, Direktwahlen von Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgerbeteiligung, Zweckverbände und wirtschaftliche Betätigung.