Bagger und Kräne auf einer Groß-Baustelle.

Arbeitsschutz auf Baustellen

Lesedauer:10 Minuten

Kostengerecht, sicher und verantwortlich bauen - Arbeitsschutz auf Baustellen ist ein tragendes Element.

Bereits bei der Planung eines Bauvorhabens sind mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten auf der Baustelle zu ermitteln und zu minimieren. Um eine sichere Bauausführung zu gewährleisten, müssen die jeweiligen Gewerke Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen sind konsequent umzusetzen. Eine gute Koordination der Bauarbeiten und der notwendigen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist der Schlüssel für eine sichere Ausführung des Bauvorhabens.

Doch nicht nur die Sicherheit profitiert von einer guten Koordination der Arbeiten. Auf einer gut organisierten Baustelle darf man auch eine hohe Arbeitszufriedenheit und eine gute Qualität der geleisteten Arbeit erwarten. Jeder Planer weiß, dass dies entscheidende Faktoren für einetermingerechte undkostengünstige Ausführung des Bauvorhabens sind.

Dementsprechend fordert die Baustellenverordnung die Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan).Weitere wichtige Anforderungen der Baustellenverordnung sind die Baustellenvorankündigung und die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten, die am Gebäude erforderlich werden (z.B. Wartungs- und Reinigungsarbeiten). Die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Bestimmungen richtet sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.

Neben der Baustellenverordnung enthalten auch dasArbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und das Regelwerk der Bau-Berufsgenossenschaft wichtige Vorgaben für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen,die Baustellensicherheit dienen.

Damit Sie ihrer Anzeigeverpflichtung nachkommen können, steht Ihnen ein Online-AnzeigeverfahrenÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung. Das Anzeigeverfahren kann ohne Registrierung genutzt werden.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die regelmäßig Baustellenvorankündigungen tätigen, besteht die Möglichkeit einer vorherigen Online- RegistrierungÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Registrierung erspart Ihnen die wiederholte Eingabe von Grunddaten. Falls Sie das Online Verfahren nicht nutzen wollen steht Ihnenunter Downloads das Formular zur Vorankündigung einer Baustelle zur Verfügung.

Themen

Bei Baumaßnahmen kann es vorkommen, dass kampfmittelverdächtige Gegenstände freigelegt werden. Hierbei handelt es sich nicht selten um Bombenblindgänger.

Wer Munition oder kampfmittelverdächtige Gegenstände findet oder entdeckt, hat daher bereits im eigenen Interesse folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Kampfmittel bzw. munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden.

  • Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss den fachkundigen Mitarbeitern des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen überlassen werden.

Zu diesem Zweck ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Diese verständigen sofort den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen.

Dieserwird zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Auf der Internetseite des Kampfmittelräumdienstes finden Sieweitere Informationen zu diesem Thema.