Zur ionisierenden Strahlung zählen sowohl elektromagnetische Strahlen wie Röntgen- und Gammastrahlung als auch Teilchenstrahlung wie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Sie ist dadurch charakterisiert, dass sie genügend Energie besitzt, um Atome und Moleküle zu ionisieren, das heißt aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu erzeugen. Beim Durchgang durch Materie – zum Beispiel durch eine Zelle oder einen Organismus – gibt die ionisierende Strahlung Energie ab. Ist diese hoch genug, kann es zu schweren Strahlenschäden kommen.
Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit. Natürliche radioaktive Stoffe sind im Menschen sowie in den Böden und Gesteinen der Erdkruste vorhanden. In Medizin, Forschung, Technik und durch Nutzung der Atomenergie werden radioaktive Stoffe gezielt verwendet und künstlich erzeugt.
Das Dezernat 44.2 nimmt im Regierungsbezirk Mittelhessen die Aufgaben des Strahlenschutzes in Industrie, Forschung, Lehre und Medizin wahr. Das Dezernat ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zum Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen (einschließlich Lagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle), für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und Röntgeneinrichtungen, für die Beförderung radioaktiver Stoffe sowie für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen. Die Fachbediensteten beraten und unterstützen den Antragsteller vor bzw. bei der Antragstellung. Ebenso werden Anzeigeverfahren beim vielfältigen Einsatz von Röntgenstrahlung durchgeführt.
Ferner bescheinigt das Dezernat die Fachkunde im Strahlenschutz für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Im Rahmen der Aufsicht nach dem Atomgesetz überwachen die Fachbediensteten die Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften, die den Schutz der Arbeitnehmer, die Gesundheit Dritter, den Patientenschutz und den Schutz der Umwelt vor Gefährdung durch ionisierende Strahlung betreffen, und ordnen gegebenenfalls Schutzmaßnahmen an.
Bürgerinnen und Bürger, Personal- und Betriebsräte und andere Behörden finden im Dezernat kompetente Ansprechpartner in Fragen des Strahlenschutzes.
Zuständige Behörde bei Zwischenfällen mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Katastrophenschwelle sind ebenfalls die Fachbediensteten des örtlich zuständigen Regierungspräsidiums. Sie koordinieren unter anderem den Einsatz weiterer Fachstellen (Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei).