Die gute Gestaltung einer Arbeitsstätte stellt nicht nur die Basis für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer dar, sondern fördert auch die Motivation der Mitarbeiter.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält grundlegende Bestimmungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Zusammen mit denTechnischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) dient sie Arbeitgebern, Architekten und Fachkräften für Arbeitssicherheit als gemeinsame Planungsgrundlage.
Die Umsetzung der ArbStättV und der ASR bietet allen Beteiligtenweitreichende Handlungssicherheit bei der Gestaltung vonArbeitsräumen, Sozial- und Sanitärräumen. Des Weiteren werden die Anforderungen anVerkehrs- undFluchtwege sowie an dieArbeitsumgebungsfaktoren - Beleuchtung, Klima, Lärm usw. - beschrieben.
Ebenso geregelt werdenAspekte wiebarrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Reinigung und Instandhaltung, Wartung von Sicherheitseinrichtungen sowie der betrieblicheNichtraucherschutz.
Das Regelwerk, das im Einklang mit ergonomischen und arbeitspsychologischen Erkenntnissen erarbeitet wurde, hat zum Ziel,Beschäftigten eine gesundeundsichereArbeitsumgebung zu gewährleisten. Daneben existieren die Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40), die bestimmte Auslegungsfragenzum Arbeitsstättenrecht beantworten.
In Hessen sind die drei Regierungspräsidien zuständige Aufsichtsbehördenfür die betriebliche Umsetzungder Arbeitsstättenverordnung.