Die Lahn bei Limburg.

Naturschutz

Die Aufgaben des Naturschutzes ergeben sich maßgeblich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem „Hessische Naturschutzgesetz“, 2023 (HeNatG). Diese Gesetze bestimmen auch, welche Instrumente auf den verschiedenen Verwaltungsstufen eingesetzt werden, Naturschutzziele zu erreichen.

Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt nehmen als Obere Naturschutzbehörde (ONB) folgende Schwerpunktaufgaben wahr:

  • Auswahl, Sicherung und Betreuung der Natura-2000-Gebiete. Dazu gehören u.a. die Grunddatenerfassung und die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen, um erforderliche Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Ferner weist die ONB Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus und veranlasst Maßnahmen zum Erhalt bedrohter heimischer Arten.
  • Überwachung der internationalen Artenschutzbestimmungen (Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens) – die ONB ist Meldestelle für anzeigepflichtige Tierhaltungen und erteilt die erforderlichen EG-Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Arten und ihrer Produkte.
  • Als zuständige Fachbehörde prüft die ONB die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Belange in allen Verfahren, die beim Regierungspräsidium geführt werden. Dazu zählen Prüfungen zur Genehmigung von Straßenbauprojekten, Bahntrassen, Abbauvorhaben, Windkraftanlagen oder Gewässerausbaumaßnahmen. Dazu gehören Umweltverträglichkeitsprüfungendie naturschutzrechtliche Eingriffsregelungdie FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Darüber hinaus können landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen oder Ausnahmen oder Befreiungen von Naturschutzgebietsverordnungen Gegenstand der Prüfung sein.
  • Führung des hessischen Naturschutzinformationssystems NATUREG. Dieses elektronische Register enthält unter anderem Daten über Biotop- und Artvorkommen und die Lage der naturschutzrechtlich gebundenen Flächen wie Schutzgebiete oder Kompensationsflächen. Öffentlich zugängliche Informationen und Karten sind über den NATUREG-Viewer im Internet verfügbar.