Die Aufgaben des Naturschutzes ergeben sich maßgeblich ausdem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem HessischenAusführungsgesetzzumBundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Diese Gesetze bestimmen auch, welche Instrumenteauf den verschiedenen Verwaltungsstufen eingesetzt werden, Naturschutzziele zu erreichen.
Die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt nehmen als Obere Naturschutzbehörde (ONB) folgende Schwerpunktaufgaben wahr:
- Auswahl,Sicherung und Betreuung der Natura-2000-Gebiete. Dazu gehören u.a. die Grunddatenerfassung und die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen, um erforderliche Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Ferner weist die ONB Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus und veranlasst Maßnahmen zum Erhalt bedrohter heimischer Arten.
- Überwachung derinternationalen Artenschutzbestimmungen (Vollzug desWashingtoner Artenschutzabkommens) – die ONB ist Meldestelle für anzeigepflichtige Tierhaltungen und erteilt die erforderlichen EG-Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Arten und ihrer Produkte.
- Als zuständige Fachbehörde prüft die ONB die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Belange in allen Verfahren, die beim Regierungspräsidium geführt werden. Dazu zählen Prüfungenzur Genehmigung von Straßenbauprojekten, Bahntrassen, Abbauvorhaben, Windkraftanlagenoder Gewässerausbaumaßnahmen.Dazu gehören Umweltverträglichkeitsprüfungen, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Darüber hinaus können landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen oder Ausnahmen oder Befreiungen von Naturschutzgebietsverordnungen Gegenstand der Prüfung sein.
- Führung des hessischen Naturschutzinformationssystems NATUREG.Dieses elektronische Register enthält unter anderem Daten über Biotop- und Artvorkommen und die Lage der naturschutzrechtlich gebundenen Flächen wie Schutzgebiete oder Kompensationsflächen.Öffentlich zugängliche Informationen und Karten sind über den NATUREG-Viewer im Internet verfügbar.