Dienstgebäude am Landgraf-Philipp-Platz in Gießen

Aufgaben und Organisation

Das Land Hessen gliedert sich in seiner Verwaltungsorganisation in drei Regierungsbezirke, dem jeweils ein Regierungspräsidium vorsteht. Dabei ist das Regierungspräsidium Gießen für die fünf mittelhessischen Landkreise Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Gießen, Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis inklusive der drei Oberzentren Gießen, Marburg und Wetzlar zuständig.

Die Regierungspräsidien in Kassel und in Darmstadt sind für die Regierungsbezirke in Nord- bzw. Südhessen verantwortlich. Zusätzlich nimmt jedes Regierungspräsidium bestimmte Aufgaben landesweit wahr.

Die Dienstaufsicht über das Personal der Regierungspräsidien hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, während die Fachaufsicht beim jeweiligen Fachressort angesiedelt ist.

Dem Regierungspräsidium Gießen unmittelbar nachgeordnete Behörden sind die sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden. Des Weiteren ist das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen der Dienstaufsicht des Regierungspräsidiums unterstellt.

Die Organisation

Hier erfahren Sie mehr über die Abteilungen innerhalb des Regierungspräsidiums Gießen und die unmittelbar nachgeordnete Behörden.

Die unmittelbar dem Regierungspräsidenten zugeordnete Stabsstelle P befasst sich mit Presse, Öffentlichkeitsarbeit und der Region Mittelhessen und ist zugleich das Persönliche Büro des Regierungspräsidenten.

Die Stabsstelle OE „Organisation und Entwicklung“ beschäftigt sich insbesondere mit personellen und organisatorischen Aufgaben des Hauses. Weiterhin werden hier strategische Entwicklungsüberlegungen angestellt.

Die Landesbeauftragte für barrierefreie IT ist seit dem 21.09.2018 für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102 verantwortlich. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim Regierungspräsidium in Gießen. Die Fachaufsicht über die Stelle hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration inne.

Die Abteilung I "Zentralabteilung" ist zuständig für Information, Kommunikation, Personal, Aus- und Fortbildung, Service- und Beschaffung, Liegenschaftsverwaltung, Vertragswesen, Justiziariat, Kommunales und Haushalt. Die Abteilung untersteht dem Regierungsvizepräsident.

Die Abteilung II "Arbeitsschutz und Inneres" ist zuständig für Hoheitsverwaltung, Sport, zuständige Stelle, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländerwesen, Rückführungen und den Arbeitsschutz.

Die Abteilung III "Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr" ist zuständig für Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Wohnungswesen, Verkehr sowie die Regionalversammlung.

Die Abteilung IV "Umwelt" ist u.a. zuständig für Immissions-, Grund- und Hochwasserschutz, Abwasser, Altlasten, Bodenschutz, Abfall, Bergaufsicht, Gentechnik und Strahlenschutz.

Die Abteilung V "Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz" ist u.a. zuständig für Arten- und Naturschutz, Veterinärwesen, Landwirtschaft, Qualitätssicherung für Öko-, pflanzliche Produkte, Milch, Futtermittel und tierische Erzeugnisse, Marktstruktur, Fischerei, Pflanzenschutz, Forsten, Biodiversität, Landschaftspflege und -entwicklung, Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Die Abteilung VI "Soziales" verantwortet u.a. folgende Bereiche: Aussiedlerwesen, Betreuungs- und Pflegeaufsicht, Krankenhauspflegesätze, Sozial- und Förderangelegenheiten, Ärztlicher Dienst, Pflegeberufe und hat die Aufsicht über die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS).

Die Abteilung VII "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration" ist zuständig für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) mit dem Ankunftszentrum und zahlreichen Standorten in ganz Hessen.

Dem Regierungspräsidium Gießen unmittelbar nachgeordnete Behörden sind die sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden. Ihnen obliegen u.a. folgende Aufgabenbereiche: Elterngeld, Schwerbehindertenrecht - SGB IX, Soziales Entschädigungsrecht, Ehrenamt in der Jugendarbeit und vieles mehr.

Der Behördenaufbau des Regierungspräsidiums Gießen besteht aus sieben Abteilungen mit zahlreichen Dezernaten sowie zwei Stabsstellen und Sonderbeauftragten. Leiter der Behörde ist der Regierungspräsident, sein Stellvertreter ist der Regierungsvizepräsident. Der Regierungspräsident ist Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der Regierungsvizepräsident leitet neben seiner stellvertretenden Funktion die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- und Dezernatsleitungen sowie aller anderen Bediensteten.

Unsere Aufgaben

Die Regierungspräsidien nehmen unter den Landesmittelbehörden eine Sonderstellung ein, weil bei Ihnen Aufgaben aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammengefasst sind.

Viele Aufgaben stehen in engem Zusammenhang und erfordern eine ressortübergreifende Koordinierung. Die Regierungspräsidien werden daher auch als koordinierende Mittelinstanz bezeichnet.

So nimmt das Regierungspräsidium Gießen eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die wegen ihrer regionalen Bedeutung und entsprechenden Koordinierungs- und Beurteilungsbedarfs nicht auf lokaler Ebene erfüllt werden können oder die besondere Spezialkenntnisse erfordern, die kleinere Verwaltungseinheiten nicht vorhalten können.

Darüber hinaus ist das Regierungspräsidium Gießen in bestimmten Bereichen hessenweit zuständig.

Bei komplexen Infrastruktur- und Investitionsvorhaben bieten wir Beratung und Entscheidung aus einer Hand im Rahmen optimierter Verwaltungsverfahren. Alle betroffenen Fachgebiete innerhalb der Behörde werden gebündelt, heterogene Interessen werden ausgeglichen. Die Verfahren werden rechtskonform, effizient und in kalkulierbaren kurzen Fristen durchgeführt und für alle Beteiligten transparent gemacht. Die Entscheidungen halten einer rechtlichen Prüfung stand.

Das Regierungspräsidium vollzieht Landes-, Bundes- und EU-Recht in der Region und sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung. Dabei steht die Vermittlung zwischen der Landesregierung und der Region im Vordergrund. Unter einem Dach wird ein breites Aufgaben- und Kompetenzspektrum vereint: Kommunalwesen, Ausländerrecht, Datenschutz, Wirtschaft, Regionalplanung, Verkehr, Bauwesen, Gesundheitswesen, Versorgungsverwaltung, Verbraucherschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten.

Zahlreiche Fachleute aus den Bereichen Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin, Tiermedizin und Pharmazie sind beim Regierungspräsidium Gießen beschäftigt. Die Fachkompetenz ist anerkannt durch die Landesregierung, die Landkreise und Kommunen, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger der Region.

Als regionale Planungsbehörde wirkt das Regierungspräsidium Gießen bei der Regional- und Bauplanung und bei großen Infrastrukturvorhaben (Flughäfen, Bahntrassen, Bundesstraßen) mit und leistet damit entscheidende Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung der Regionen. Die Behörde weist u.a. Schutzgebiete für Natur und Landschaft und für Trinkwassergewinnung aus, genehmigt Anlagen der Trinkwassergewinnung, der Energieversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung, der Rohstoffgewinnung sowie für den Hochwasserschutz. Genehmigungen für umweltrelevante, gewerbliche und industrielle Anlagen aus den Branchen Chemie, Pharmazie, Metall, Nahrungsmittel, Baustoffe und Bergbau werden ebenfalls vom Regierungspräsidium erteilt.

Durch verantwortliche Aufsicht in den Bereichen Datenschutz, Gewerberecht, Arzneimittelsicherheit, Arbeitsschutz, Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr, Strahlenschutz, Herstellung und Handel von Lebensmitteln, Verbraucherschutz, Produktsicherheit, Anlagensicherheit, Naturschutz, Artenschutz, Forstrecht, Umweltschutz sorgt das Regierungspräsidium Gießen für den Schutz der Bevölkerung. Besonders gefährliche Einrichtungen, Stoffe und Vorgänge sowie gravierende Rechtsverstöße bilden den Schwerpunkt der Überwachungsaufgaben. Systematische Stichproben sind das Mittel der effektiven Überwachungsstrategie. Absolute Priorität genießen Maßnahmen bei Katastrophen, Seuchengefahr für Mensch und Tier, Hochwasser, Störfälle, radioaktiven Funden, Kampfmittelfunden und bei sonstigen besonderen Gefahrensituationen.

Das Regierungspräsidium Gießen ist für die Bürgerinnen und Bürger in der Region Mittelhessen und darüber hinaus da. Regelmäßig finden Gespräche mit den Partnern in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vor Ort statt. Die Behörde arbeitet kompetent, kundenorientiert und wirtschaftlich. Dabei steht ein effektiver Gesetzesvollzug mit sachgerechten Lösungen für den Einzelfall im Vordergrund.

Die Regierungspräsidien sind schlanke Fach- und Bündelungsbehörden. Sie vereinigen unter ihrem Dach viele Spezialaufgaben, die konzentriert für die Region – teilweise für ganz Hessen – wahrgenommen werden. Dadurch werden Sonderbehörden eingespart und zersplitterte Zuständigkeiten vermieden. Die Regierungspräsidien sind selbst in weiten Bereichen die örtlich zuständige Entscheidungsinstanz, so dass die staatliche Verwaltung hier lediglich aus zwei Stufen (Landesregierung, Regierungspräsidien) besteht. Dies gilt insbesondere für Datenschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Gewerberecht, Pharmazie und Ausländerrecht.

Klassische Aufsichts- und Mittelbehörden sind die Regierungspräsidien im wichtigen Bereich Kommunal- und Finanzaufsicht sowie gegenüber den kommunalen Fachverwaltungen z. B. in den Bereichen Naturschutz, Forsten und Baurecht. Da die Fachaufsicht hier im Wesentlichen von den Regierungspräsidien und nicht von den Ministerien ausgeübt wird, kann man auch hier von einer Zweistufigkeit sprechen.

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