Verkehr
Verkehr
Themen
Kraftfahrzeuge werden von den Zulassungsstellen bei den Kreisverwaltungen für den öffentlichen Verkehr zugelassen.
Verkehrszeichen dürfen grundsätzlich nur dort aufgestellt werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Zunächst sind die Kommunen für die Anordnung von Verkehrszeichen auf ihrem Gebiet zuständig.
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (bspw. Radrennen, Oldtimerfahrten etc.) bedürfen der Erlaubnis.
Ein Planfeststellungsverfahren beginnt mit dem Antrag und der Vorlage der Planunterlagen durch den Vorhabenträger.
Das Regierungspräsidium fordert die Behörden und Stellen, deren Aufgabenbereiche von dem Vorhaben berührt werden, zur Stellungnahme auf.
Das Regierungspräsidium Gießen ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den nationalen und internationalen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen einschließlich der Fahrpläne, Beförderungsbedingungen und Fahrpreise.
Das Regierungspräsidium ist im Bereich „Güterkraftverkehr“ u.a. zuständig für
- die Erteilung und den Widerruf von Erlaubnissen für den gewerblichen Güterkraftverkehr,
- die Erteilung und den Widerruf von Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
- die Erteilung und den Widerruf von Fahrerbescheinigungen für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten, die als Fahrpersonal im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eingesetzt werden
Das Regierungspräsidium ist Bezirksordnungsbehörde für Gefahrgutüberwachung
Das Regierungspräsidium Gießen ist als Bezirksordnungsbehörde zuständig für die Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).