Gefahrgutzeichen auf einem Transporter

Gefahrgut

Das Regierungspräsidium ist Bezirksordnungsbehörde für Gefahrgutüberwachung, d. h.:

  • Fach- und Rechtsaufsicht über die Kreisordnungsbehörden (Landrätinnen/Landräten sowie Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeister) und die örtlichen Ordnungsbehörden (Oberbürgermeisterinnen /Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen/Bürgermeister) in bestimmten Angelegenheiten

  • Gefahrgutüberwachungsbehörde für die Kreisausschüsse, Magistrate und Gemeindevorstände in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung sowie die Einhaltung der Unterweisungsverpflichtungen gem. 1.3 / 8.2.3 ADR

Weitere Aufgaben des Sachgebiets Gefahrgut:

  • Zulassungs-, Kontroll- und Bußgeldbehörde bezüglich den Bestimmungen über sichere Container (CSC und ATP)

Weiterer Kontakt:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Referat "Beförderung gefährlicher Güter"
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin

Telefon: +49 30 18300-0

E-Mail:ref-g24@bmvi.bund.de

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