Wald bei Laubach

Forsten

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Die Waldflächen nehmen in den drei Regierungsbezirken Darmstadt, Gießen und Kassel mit 880.251 Hektar einen Anteil an der Gesamtfläche von rund 42 Prozent ein.

Die Waldverteilung ist sehr unterschiedlich. In der Wetterau und dem Gießener Becken beträgt der Waldanteil nur 15 Prozent. Hier dominiert die landwirtschaftliche Produktion aufgrund der fruchtbaren Böden. Auch in der Rhein-Main-Ebene ist der relativ geringe Waldanteil von 26 Prozent zum einen auf die nährstoffreichen landwirtschaftlich genutzten Böden, zum anderen aber auch auf den extrem hohen Flächenbedarf für den Bau von Siedlungen, Industrieanlagen und Verkehrserschließung im Ballungsraum zurückzuführen. Hohe Waldanteile mit über 50 Prozent gibt es im Odenwald, Spessart, Taunus, Kellerwald, Reinhardswald und Knüll.

Die Oberen Forstbehörden (OFB) in den Regierungspräsidien haben folgende Aufgaben:

  • Forsthoheit – die Aufgaben ergeben sich aus dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG).
  • Forstliche Zusammenschlüsse und Forstbetriebsgemeinschaften werden von der OFB anerkannt.
  • Aufgaben nach dem Forstvermehrungsgutgesetz.

Folgende Aufgabenbereiche werden für ganz Hessen bei den einzelnen Regierungspräsidien gebündelt:

  • Forstliche Förderung von Körperschafts- und Privatwaldbesitzern (OFB RP Darmstadt).
  • Ordnungswidrigkeiten im Wald (OFB RP Darmstadt).
  • Institutionelle Förderung der elf hessischen Naturparke (OFB RP Gießen).
  • Hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung (RP Kassel als Obere Jagdbehörde).
  • Aufgaben aus dem Forstvermehrungsgutgesetz Kontrollbeauftragter sowie die Führung des Erntezulassungsregisters für geprüftes Vermehrungsgut (OFB RP Kassel).