Luftbildaufnahme des Ankunftzentrums Gießen

Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen

Die Abteilung VII des Regierungspräsidiums (RP) Gießen ist seit November 2016 hessenweit für die Organisation und Steuerung der Erstaufnahme von Flüchtlingen zuständig. Mit Unterstützung externer Dienstleister werden viele Aufgaben wahrgenommen. Hierzu gehören in erster Linie

  • die Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung der ankommenden Flüchtlinge
  • die ärztliche Erstuntersuchung
  • die Sicherstellung von Unterkunft und Verpflegung
  • eine medizinische Versorgung bei akuten Notfällen
  • die Begleitung bei Behördengängen(Stellung des Asylantrages beim BAMF),
  • Kinderbetreuung
  • eine intensive Beratung und sensible Betreuung in Einzelfällen sowie
  • erste integrative Maßnahmen wie zum Beispiel Sprach- und Wertevermittlung, Alltagsbewältigungsschulung, Verkehrserziehung und Sportangebote.

Verteilung und örtliche Zuweisung

Die Verteilung und örtliche Zuweisung Geflüchteter nach dem Landesaufnahmegesetz übernimmt in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt. Die weitere Aufnahme, Unterbringung und Betreuung in den Kommunen und Kreisen regeln die Gebietskörperschaften in eigener Zuständigkeit. Die Regierungspräsidien sind in diesem Zusammenhang als Fachaufsichtsbehörden über die Landkreise und die kreisfreien Städte ihres jeweiligen Regierungsbezirks verantwortlich.

Hessen hilft Ukraine

Aktuelles zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

Aktuelle Informationen zur Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in Hessen

Themen

Im Ankunftszentrum Gießen können im Normalbetrieb bis zu 250 Flüchtlinge pro Tag aufgenommen werden. Der Weg des Flüchtlings im Ankunftszentrum wird von erfahrenen Lotsen begleitet. Sie helfen, ebenso wie die Dolmetscher, beim Durchlaufen der Aufnahmestationen.

Vom Flüchtling zum Asylbewerber – Der Weg durch das Ankunftszentrum (AZ):

Anhand des Verfahrens von Flüchtling Bassam (31 Jahre) wird Ihnen der Weg durch das AZ dargestellt. Er wird in seinem Heimatland politisch verfolgt und beantragt Asyl in Deutschland. Wäre Bassam minderjährig und ohne Begleitung seiner Familie, würde er als sogenannter umA (unbegleiteter minderjähriger Ausländer) eingestuft und vor Ort vom Jugendamt während des Verfahrens begleitet und betreut werden.

Im Ankunftszentrum wird Bassam mit seinen Personalien registriert und durch die Erfassung von biometrischen Daten erkennungsdienstlich behandelt. Nach der Aufnahmequote der Bundesländer (Königsteiner Schlüssel) wird Bassam dem Land Hessen zugeteilt. Anschließend durchläuft er die Medizinische Untersuchungs- und Versorgungspassage (MUVP) im Ankunftszentrum, in der sein Gesundheitszustand festgestellt wird. Hierzu werden eine Anamnese, eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung auf Tuberkulose durchgeführt sowie ein Impfangebot unterbreitet. Außerdem wird er über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Asylverfahrens belehrt.

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches auch im AZ angesiedelt ist, stellt er einen Asylantrag. Damit ist Bassam ein Asylbewerber. Wenige Tage später wird das BAMF mit ihm die Asylanhörung, das sogenannte Interview, führen. Für Bassam wird dies ein aufregender Tag, da es bei der Asylanhörung für ihn darum geht, ob er in Deutschland bleiben darf oder nicht. Im AZ wird er von Entscheidern des BAMF über seine Fluchtgründe befragt. Seine Angaben dienen als Grundlage, um über seine weitere Zukunft in Deutschland zu entscheiden.

Für die Entscheidung braucht das BAMF einige Wochen bis Monate. Wird Bassam eine gute Bleibeperspektive zugesprochen, bekommt er aber zunächst noch die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit, die sich auf dem Gelände des AZ befindet, vorzusprechen.

Sachspenden
Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen freuen sich über zahlreiche Hilfsangebote und sind für jede Spende dankbar. Wir möchten Sie aber bitten, davon abzusehen, Sachspenden direkt vor den Erstaufnahmeeinrichtungen abzustellen.

Wenn Sie Sachspenden zur Verfügung stellen möchten, nutzen Sie bitte die bestehenden Koordinationsstellen vor Ort. Diese können die Spenden entsprechend der Bedarfe der jeweiligen Einrichtung einsetzen. 

Beispielsweise werden in Gießen und Umgebung Spendenannahme und -abgabe sowie Hilfsleistungen vom Evangelischen Dekanat Gießen Dekanat Öffnet sich in einem neuen Fensterund dem DRK Gießen DRKÖffnet sich in einem neuen Fenster koordiniert. Welche Koordinationsstelle in Ihrer Nähe zuständig ist, erfahren Sie über uns, Ihre Kommune oder über das Internet.
 

Ehrenamtliche Arbeiten
Bei der Unterstützung der Flüchtlinge spielt die ehrenamtliche Arbeit eine wesentliche Rolle. Daher sind wir stets auf der Suche nach engagierten Menschen, die unser Freizeitangebot für Flüchtlinge erweitern und sich ehrenamtlich an einem unserer Standorte aktiv beteiligen möchten. Ganz gleich, ob es sich um kulturelle, künstlerische oder sportliche Ideen handelt - jeder Vorschlag ist willkommen.

Unsere zentrale Koordinierungsstelle für Spenden und Ehrenamt steht Ihnen gerne bei Fragen oder Anregungen zur Seite (ehrenamt@rpgi.hessen.de). Wenn Sie Hilfsorganisationen oder ehrenamtlich Tätige in einer der anderen Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung Hessen unterstützen wollen, vermitteln wir Ihre Anfrage gerne an das vor Ort zuständige Team.

Für den Standort Gießen können Sie sich auch direkt mit dem Team der Ehrenamtskoordination des Ev. Dekanats Gießen (Tel.: 01512/0941288, zena.el-jaaran@ekhn.de) oder mit der Beratungsstelle für Asylbewerber/innen (asylberatung-giessen@ekhn.de)in Verbindung setzen.

In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen spielt die medizinische Versorgung eine wichtige Rolle. Das zuständige Dezernat 76 beim Regierungspräsidium Gießen sorgt dafür, dass alle neu ankommenden Geflüchteten medizinisch untersucht und bei Bedarf behandelt werden.

Medizinische Erstuntersuchung

Direkt nach Ankunft erfolgt die gemäß § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und § 62 Asylgesetz (AsylG) vorgesehene medizinische Erstuntersuchung. Ziel der Erstuntersuchung ist vor allem die Feststellung der Fähigkeit zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft gemäß Infektionsschutzgesetz (sog. Gemeinschaftsfähigkeit). Damit wird sichergestellt, dass sowohl die Gesundheit der übrigen Geflüchteten, der Mitarbeitenden der Erstaufnahmeeinrichtung als auch der Bevölkerung geschützt ist. Die Erstuntersuchung besteht aus:

  • einer körperlichen Untersuchung und Befragung zum Gesundheitszustand (Anamnese),
  • einer Pflichtimpfung gegen Masern gemäß § 20 Abs. 8 Satz 2 IfSG sowie einem Impfangebot gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), z.B. gegen Tetanus, Diphtherie oder Röteln, etc.,
  • einer Untersuchung zum Ausschluss von Tuberkulose. Dies erfolgt je nach Alter und Situation durch ein Röntgen-Thorax, einen Tuberkulin-Hauttest oder einen IGRA-Bluttest.

Die Erstuntersuchung wird stets durch einen Dolmetscher begleitet.

Als Ergebnis der medizinischen Erstuntersuchung wird eine Bescheinigung der Gemeinschaftsfähigkeit erstellt, die im weiteren Verlauf der Unterbringung als Gesundheitszeugnis auch den kommunal zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt wird.

Ambulante Versorgung und Notfälle

In den Ambulanzen an den verschiedenen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung wird die medizinische Versorgung der Bewohner sichergestellt. Die medizinische Versorgung erfolgt insoweit gemäß §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und beinhaltet hauptsächlich folgende Leistungen:

  • die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände,
  • die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen,
  • die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
  • die zur sonstigen Genesung, zur Besserung und zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen,
  • Schwangere und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe mit Arznei-, Verband- und Heilmittel.

Bei Bedarf stehen im Bereich der Ambulanz auch räumliche Bereiche zur abgesonderten Unterbringung von Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung, etwa wenn bei der Erstuntersuchung ansteckenden Erkrankungen festgestellt werden.

Hygiene und Infektionsschutz

Einen weiteren wichtigen Bestandteil innerhalb des Medizindezernates der Erstaufnahmeeinrichtung stellt der Bereich Hygiene und Infektionsschutz dar. Die dortigen Beschäftigten erstellen Hygienepläne, überwachen die Einhaltung der hygienischen und infektionsschutzrechtlichen Standards in der gesamten Erstaufnahmeeinrichtung und koordinieren die Versorgung mit Medikamenten, Impfstoffen und medizinischen Produkten. Zudem gehören der Kontakt und Informationsaustausch mit den Gesundheitsämtern zum Aufgabenbereich.

Im Falle eines endemischen oder pandemischen Ausbruchsgeschehens greifen spezielle Schutz- und Ablaufpläne. Dazu gehören erweiterte Hygienemaßnahmen, regelmäßige Testungen, die Einrichtung von Quarantäne- und Isolationsbereichen, spezielle Schulungen des Personals sowie eine enge Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden. Ziel ist es, Ausbrüche schnell zu erkennen und eine Weiterverbreitung zu verhindern – zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohnern, den Mitarbeitenden und der Bevölkerung.